Anlage 5 - Besonderheiten für das Befahren von Abschnitten des Rheins, die als Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken ausgewiesen wurden
Teil A:
Anforderungen für Rheinabschnitte mit besonderem Risiko
Teil B:
Teile des Rheins, für die zusätzliche Befähigungen des Schiffsführers gefordert werden
Stand: 14. April 2023