V. Rhein von Rhein-km 592,00 (Koblenz, Moselmündung) bis Rhein-km 769,00 (Krefeld)
Zusätzliche Befähigung
Der Schiffsführer, der diesen Rheinabschnitt mit besonderen Risiken befährt, benötigt zum sicheren Befahren Kenntnisse über die Eigenschaften und Örtlichkeiten dieses Rheinabschnitts.
- Er muss den Fahrweg in der Berg- und in der Talfahrt beschreiben können.
- Er muss zusätzlich verfügen über
- detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika,
- detaillierte Kenntnisse der Abmessungen der Schifffahrtsstraße,
- Kenntnis der Polizeivorschriften für diesen Streckenabschnitt.
- detaillierte Kenntnisse der Streckencharakteristika,
- Zusätzlich muss der Schiffsführer
- Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Rheinabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss.
Hierzu zählen Kenntnisse über
- schwankende Wasserstände um teils mehr als 7 m
- Verlauf der Fahrrinne im Strom bei Hochwasser
- Lage aller Fehltiefen und -breiten bei Niedrigwasser
- Veränderung des Fluss- und Landschaftsbildes durch stark schwankene Wasserstände
- Veränderungen der Abflussmengen und -geschwindigkeiten bei Hoch- und Niedrigwasser
- Querströmungen,
- schwankende Wasserstände um teils mehr als 7 m
- die hydromorphologischen Eigenschaften dieses Rheinabschnittes kennen und wissen, wie er darauf zu reagieren hat. Hierzu zählen Kenntnisse über die örtlichen Gegebenheiten bezüglich Geschiebebewirtschaftung und nicht gekennzeichneten Fehltiefen und -breiten.
- Kenntnisse haben über die Strömungsmuster und -geschwindigkeiten auf diesem Rheinabschnitt und er muss wissen, wie er sein Fahrverhalten vor Ort darauf einstellen muss.
Stand: 14. April 2023