Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 10 - Voraussetzungen für den Erwerb der Befähigungszeugnisse auf Einstiegs- und Betriebsebene

§ 10.01 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

§ 10.02 Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten des Maschinisten

§ 10.03 Gültigkeit und Ausstellung der Befähigungszeugnisse für die Einstiegs- und Betriebsebene

Stand: 14. April 2023