Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

1 Reeden

(Artikel 1 Absatz 1 Nummer 3 und Artikel 23 Absatz 4)

Nach dem Ankern muss die Ankerposition an die Verkehrszentrale Ems über "Ems Traffic" auf UKW-Kanal 74 gemeldet werden.

1.1 Notankerplatz

Begrenzung:
Die Verbindungslinien zwischen folgenden Positionen/Tonnen:

  1. 53°33,548'N 006°39,974'O
  2. 53°33,133'N 006°40,902'O
  3. 53°32,839'N 006°40,549'O
  4. 53°33,262'N 006°39,599'O

Voraussetzung für die Benutzung der Reede:
Diese Reede ist ausschließlich für Wegerechtsschiffe bestimmt.

1.2 Borkum-Reede

Begrenzung:
Die Verbindungslinie zwischen den Tonnen "Borkum-Reede 1", "Borkum-Reede 3", "19/Borkum-Reede" und "21/Borkum-Reede".

Die Reede unterliegt keiner besonderen Zweckbestimmung.

1.3 Alte Ems-Reede

Begrenzung:
Die Verbindungslinie zwischen den Tonnen "Alte Ems-Reede 1", "P-Reede 1", "A11/P-Reede" und "A9/Alte Ems-Reede".

Die Reede unterliegt keiner besonderen Zweckbestimmung.

1.4 Dukegat-Reede

Begrenzung:
Die Verbindungslinie zwischen den Tonnen "A15/Dukegat-Reede", "Dukegat-Reede 3", "A17/Dukegat-Reede" und "Dukegat-Reede 1".

Die Reede unterliegt keiner besonderen Zweckbestimmung.

1.5 Reede von Oterdum

Begrenzung:
Die Verbindungslinie zwischen den Tonnen "PS-O Reede", "53/PS 2/Oterdum-Reede", "57/Oterdum-Reede" und "D/O Reede".

Die Reede unterliegt keiner besonderen Zweckbestimmung.

1.6 Emden-Reede

Begrenzung:
Die Verbindungslinie zwischen den Tonnen "75/E.-Reede", "77/E.-Reede", "E.-Reede 1" und "E.-Reede 3".

Voraussetzungen für die Benutzung der Reede:
Die Reede können Fahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 50 m benutzen.

Stand: 28. April 2021