Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

3 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot

(Artikel 15 Absatz 2)

3.1
Seeschiffe mit mehr als 50 m Länge, die die Umschlagsplätze an der Ems anlaufen oder in den Hafen Emden einlaufen wollen, dürfen ab dem Tonnenpaar "68" und "69" links fahren. Die einmal gewählte linke Fahrwasserseite ist einzuhalten.

3.2
Die Verkehrszentrale Ems ist über "Ems Traffic" auf UKW-Kanal 21 rechtzeitig vor Einleiten des Manövers über die Absicht zu informieren.

Stand: 28. April 2021