Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

6 Abstimmung mit der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde

(Artikel 21 Absatz 2 und 3)

Zwecks Abstimmung der nach Nummer 4 einzuhaltenden Begegnungs- und Überholverbote haben sich die betroffenen Fahrzeuge rechtzeitig vor dem Einfahren in die jeweiligen in Nummer 4 genannten Fahrwasserabschnitte über "Ems Traffic" auf UKW-Kanal 74 mit der Verkehrszentrale Ems in Verbindung zu setzen. Den Weisungen der Verkehrszentrale Ems ist unmittelbar Folge zu leisten.

Stand: 28. April 2021