Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Artikel 7 Maschinenfahrzeuge mit Schlepperhilfe

Ein manövrierfähiges Maschinenfahrzeug mit betriebsklarer Maschine in Fahrt, das sich eines oder mehrerer Schlepper zur Untersützung bedient (bugsieren), hat die nach den Internationalen Regeln vorgeschriebenen Sichtzeichen eines allein fahrenden Maschinenfahrzeuges zu führen.

Stand: 11. Dezember 2002