Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 8 Schlussbestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Entgelt gelten ab 01. Mai 2021. Sie treten an die Stelle des Tarifes für Liegen, Umschlag und Lagerung in bundeseigenen Häfen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 01. Oktober 2019.

Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: 01. Mai 2021