Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Tafel 1 - Anforderungen an salzfreies*) Speisewasser für Durchlauf-Dampferzeuger

Konditionierung mit flüchtigen Alkalisierungsmitteln

Bei den Leitfähigkeitsgrenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen wird vorausgesetzt, dass die Leitfähigkeitserhöhung durch Kohlensäure verursacht wird.
Nach kurzer Betriebszeit muss eine fallende Tendenz der Leitfähigkeitswerte eintreten.

EinheitRichtwertGrenzwert
für kurzzeitig zulässige Abweichungen
Überwachung
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 5,0kontinuierlich,
registrierend
pH-Wert bei 25 °C---> 9,0> 6,5registrierend,
ggf. über Hilfsgrößen
Sauerstoff (O2)mg/l< 0,10< 0,30diskontinuierlich

Konditionierung mit Oxidationsmitteln

Bei den Leitfähigkeitsgrenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen wird vorausgesetzt, dass die Leitfähigkeitserhöhung durch Kohlensäure verursacht wird.
Nach kurzer Betriebszeit muss eine fallende Tendenz der Leitfähigkeitswerte eintreten.

EinheitRichtwertGrenzwert für kurzzeitig zulässige AbweichungenÜberwachung
Leitfähigkeit bei 25 °C ohne starksauren KationenaustauscherµS/cm< 0,25< 1,0kontinuierlich,
registrierend
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 1,0kontinuierlich,
registrierend
pH-Wert bei 25 °C---7,0 bis 8,0> 6,5durch Messung beider Leitfähigkeiten erfüllt
Sauerstoff (O2)mg/l0,05 bis 0,25> 0,05 bis < 0,50kontinuierlich,
registrierend

Konditionierung mit Ammoniak und Sauerstoff

Bei den Leitfähigkeitsgrenzwerten für kurzzeitig zulässige Abweichungen wird vorausgesetzt, dass die Leitfähigkeitserhöhung durch Kohlensäure verursacht wird.
Nach kurzer Betriebszeit muss eine fallende Tendenz der Leitfähigkeitswerte eintreten.

EinheitRichtwertGrenzwert für kurzzeitig zulässige AbweichungenÜberwachung
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem KationenaustauscherµS/cm< 0,2< 1,0kontinuierlich,
registrierend
pH-Wert bei 25 °C---8,0 bis 9,0> 6,5über direkt gemessene Leitfähigkeit
Sauerstoff (O2)mg/l0,03 bis 0,15> 0,03 bis < 0,15kontinuierlich,
registrierend

*) Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3.

Stand: 14. März 2018