Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5. Überwachung der Wasserqualität

Die Einhaltung der in diesem Teil gestellten Anforderungen ist nach innerbetrieblicher Anweisung zu überwachen. Dies geschieht entweder kontinuierlich und registrierend oder diskontinuierlich (siehe Spalte "Überwachung" in den Tafeln 1 bis 6). Diskontinuierliche Messungen sind in regelmäßigen Zeitabständen gemäß Betriebsanweisung durchzuführen.

Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten.

Tafel 1 - Anforderungen an salzfreies Speisewasser für Durchlauf-Dampferzeuger

Tafel 2 - Anforderungen an salzfreies Speisewasser für Umlauf- und Großwasserraum-Dampferzeuger

Tafel 3 - Anforderungen an das Kesselwasser von Umlauf- und Großwasserraum-Dampferzeugern bei salzfreiem Speisewasser

Tafel 4 - Anforderungen an salzarmes und salzhaltiges Speisewasser für Umlauf- und Großwasserraum-Dampferzeuger

Tafel 5a - Anforderungen an das Kesselwasser für Großraum-Dampferzeuger bei salzarmem und bei salzhaltigem Speisewasser

Tafel 5b - Anforderungen an das Kesselwasser für Umlauf-Dampferzeuger bei salzarmem und bei salzhaltigem Speisewasser

Tafel 6 - Anforderungen an das Kreislaufwasser

Stand: 14. März 2018