Tafel 3 - Anforderungen an das Kesselwasser von Umlauf- und Großwasserraum-Dampferzeugern bei salzfreiem 1) Speisewasser
Einheit | Richtwert | Überwachung | Bemerkungen | |
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≤ 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C ohne starksaure Probenahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 50 | kontinuierlich | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probenahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 150 | diskontinuierlich | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
pH-Wert bei 25 °C | --- | 9,5 bis 10,5 | diskontinuierlich, ggf. über Hilfsgrößen | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
> 68 bar: Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probenahme-Kationenaustauscher | µS/cm | < 50 | kontinuierlich | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
pH-Wert bis 25 °C > 68 bis 136 bar | --- | 9,8 bis 10,2 | diskontinuierlich | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
pH-Wert bis 25 °C > 136 bar | --- | 9,3 bis 9,7 | ggf. über Hilfsgrößen | Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **) |
*) Alternativ ist die Anwendung ausschließlich flüchtiger Alkalisierungsmittel möglich, wenn die Speisewasserrichtwerte nach Tafel 2 sowie eine Kesselwasserleitfähigkeit < 3 µS/cm hinter dem Kationenaustauscher eingehalten wird.
**) Bei Großwasserraum-Dampferzeugern wird von Natrium- oder Kaliumhydroxid als festem Alkalisierungsmittel abgeraten und statt dessen Trinatriumphosphat empfohlen.
1) Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3.
Stand: 14. März 2018