Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Tafel 3 - Anforderungen an das Kesselwasser von Umlauf- und Großwasserraum-Dampferzeugern bei salzfreiem 1) Speisewasser

EinheitRichtwertÜberwachungBemerkungen
≤ 68 bar:
Leitfähigkeit bei 25 °C ohne starksaure Probenahme-Kationenaustauscher
µS/cm< 50kontinuierlichBei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probenahme-KationenaustauscherµS/cm< 150diskontinuierlichBei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)
pH-Wert bei 25 °C---9,5 bis 10,5diskontinuierlich,
ggf. über Hilfsgrößen
Bei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)
> 68 bar:
Leitfähigkeit bei 25 °C hinter starksaurem Probenahme-Kationenaustauscher
µS/cm< 50kontinuierlichBei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)
pH-Wert bis 25 °C
> 68 bis 136 bar
---9,8 bis 10,2diskontinuierlichBei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)
pH-Wert bis 25 °C
> 136 bar
---9,3 bis 9,7ggf. über HilfsgrößenBei kombinierter Anwendung fester und flüchtiger Alkalisierungsmittel*), **)

*) Alternativ ist die Anwendung ausschließlich flüchtiger Alkalisierungsmittel möglich, wenn die Speisewasserrichtwerte nach Tafel 2 sowie eine Kesselwasserleitfähigkeit < 3 µS/cm hinter dem Kationenaustauscher eingehalten wird.

**) Bei Großwasserraum-Dampferzeugern wird von Natrium- oder Kaliumhydroxid als festem Alkalisierungsmittel abgeraten und statt dessen Trinatriumphosphat empfohlen.

1) Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3.

Stand: 14. März 2018