Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Tafel 5a - Anforderungen an das Kesselwasser für Großraum-Dampferzeuger bei salzarmem und bei salzhaltigem*) Speisewasser

Zulässiger
Betriebsüberdruck
in bar
Richtwert
Leitfähigkeit bei
25 °C in
µS/cm
Richtwert pH
-Wert bei 25 °C
salzarmes
Speisewasser
Richtwert
pH-Wert bei 25 °C
salzhaltiges
Speisewasser
ÜberwachungBemerkungen
≤ 22< 8 00010,5 bis 11,510,5 bis 12,0diskontinuierlich,
ggf. über Hilfsgrößen
> 22< 4 00010,0 bis 11,01)10,0 bis 11,8diskontinuierlich,
ggf. über Hilfsgrößen

1) Bei salzarmem Speisewasser ist eine Phosphatkonzentration von 7,5 bis 15 mg/l--Milligramm pro Liter PO4, in der Regel durch Trinariumphosphat, einzustellen. Wenn der Mindest-pH-Wert dadurch nicht erreicht wird, soll zusätzlich Natronlauge dosiert werden.

*) Begriffsbestimmungen für salzfreies, salzarmes und salzhaltiges Speisewasser siehe Abschnitte 2.1, 2.2 und 2.3.

Stand: 14. März 2018