Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Tafel 6 - Anforderungen an das Kreislaufwasser*)

Einheitsalzarmsalzarmsalzhaltig
elektrische Leitfähigkeit bei 25 °CµS/cm≤ 30> 30 - 100> 100 - 1 500
pH-Wert bei 25 °C---9,0 - 10,02)9,0 - 10,53)9,0 - 10,5
Sauerstoff (O2)3)mg/l< 0,1< 0,05< 0,02

1) Sollen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden, darf ein pH-Wert von 9,5 nicht überschritten werden. Die Verträglichkeit der Pumpen- und Armaturenwerkstoffe mit dem Kreislaufwasser ist zu beachten.

2) Zur Einstellung des pH-Wertes ist bei Großwasserraumkesseln in erster Linie Trinatriumphosphat zu verwenden und Natronlauge nur dann einzusetzen, wenn der angestrebte pH-Wert mit Trinatriumphosphat nicht zu erreichen ist.

3) Im Dauerbetrieb stellen sich normalerweise deutlich niedrigere Werte ein.

*) Gemessen am Eintritt des Heißwassererzeugers

Stand: 14. März 2018