§ 58 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
(1) Die Führer von Fahrzeugen, Schub- und Schleppverbänden, die die nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Abmessungen und Größen überschreiten, sowie von Fahrzeugen im Sinne des § 30 Absatz 1 haben der nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Verkehrszentrale folgende Angaben zu melden:
- soweit die Meldung der nachfolgenden Angaben nicht schon nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 2.6 der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Anlaufbedingungsverordnung vorgenommen worden ist, rechtzeitig vor dem Befahren der nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Seeschifffahrtsstraßen:
- Name, Unterscheidungssignal, gegebenenfalls IMO-Schiffsidentifikationsnummer oder Maritime Mobile Service Identity (MMSI)-Nummer und Art des Fahrzeugs,
- Position des Fahrzeugs,
- Länge, Breite und aktueller Frischwassertiefgang des Fahrzeugs in Metern,
- letzter Auslauf- und nächster Anlaufhafen,
- Angabe, ob Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 befördert werden und, wenn dies zutrifft, Angabe der Ladungsart und -menge und der UN-Nummer, oder ob solche Güter befördert worden sind und danach die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind,
- Angabe, ob gefährliche oder umweltschädliche Güter im Sinne der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Anlaufbedingungsverordnung befördert werden,
- Erklärung, ob Mängel an Schiff oder Ladung vorliegen und
- Gesamtzahl der Personen an Bord;
- Name, Unterscheidungssignal, gegebenenfalls IMO-Schiffsidentifikationsnummer oder Maritime Mobile Service Identity (MMSI)-Nummer und Art des Fahrzeugs,
- während der weiteren Fahrt bei den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Positionen:
- Name und Unterscheidungssignal des Fahrzeugs,
- Position des Fahrzeugs,
- Geschwindigkeit des Fahrzeugs und
- Passierzeit des Fahrzeugs;
- Name und Unterscheidungssignal des Fahrzeugs,
- Unterbrechung und Fortsetzung der Fahrt.
(2) Nach Abgabe der ersten Meldung muss der Führer eines Fahrzeugs im Sinne des Absatzes 1 ständig über UKW-Sprechfunk auf den nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten UKW-Kanälen und, wenn technisch durchführbar, auf UKW-Kanal 16 ansprechbar sein.
(3) Sind Schiffe mit AIS ausgerüstet und befinden sich diese in einem nach § 60 Absatz 1 bekannt gemachten Bereich, haben die Schiffsführer die Meldungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 über AIS abzugeben. Die Meldung des Namens und der Position hat zusätzlich über UKW-Sprechfunk zu erfolgen.
Schifffahrtspolizeiliche Meldungen (§ 58 Absatz 1 SeeSchStrO)
Alle Fahrzeuge im Sinne von § 30 Absatz 1 SeeSchStrO sowie solche Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die eine der folgenden Abmessungen überschreiten, unterliegen der Meldepflicht.
Für die folgenden Seeschifffahrtsstraßen sind die Meldungen entsprechend § 58 Absatz 1 Nummer 1 (Reviereintrittsmeldung) und Nummer 2 (Positionsmeldung) an die zuständige Verkehrszentrale über den jeweiligen UKW-Kanal zu richten:
Bekanntmachung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest
19.1 Innere Deutsche Bucht
19.1.1
Länge: 50,00 m
19.1.2
Verkehrszentrale Wilhelmshaven
über UKW-Kanäle 79,80 German Bight Traffic
19.1.3
Reviereintrittsmeldung
für Fahrzeuge, die die Innere Deutsche Bucht aus nördlicher Richtung anlaufen, beim Passieren des Breitenparallel 54° 15' N (westlich Helgoland) und östlich Helgoland beim Passieren der Verbindungslinie zwischen den Tonnen Helgoland-O und Außenelbe-Reede 2 bis zum Schnittpunkt mit dem Meridian 008° 00,0 Ost
19.1.4
Reviereintrittsmeldung
für Fahrzeuge, die das Verkehrstrennungsgebiet "Terschelling - German Bight" und die ihm zugeordnete Küstenverkehrszone befahren, beim Passieren der Leuchttonne "Borkumriff" über UKW Kanal 79 German Bight Traffic
19.1.5
Positionsmeldung
für Fahrzeuge, die das Verkehrstrennungsgebiet "Terschelling - German Bight" und die ihm zugeordnete Küstenverkehrszone ostwärts befahren, beim Passieren der Leuchttonne "TG 17/C" über UKW Kanal 80 German Bight Traffic
19.2 Jade
19.2.1
Länge 50,00 m
19.2.2
Verkehrszentrale Wilhelmshaven
für den Bereich von Tonne 1b/Jade 1 bis Tonne 33/34
über UKW-Kanal 63
Jade Traffic
für den Bereich von Tonne 33/34 bis Tonne 58
über UKW-Kanal 20
Jade Traffic
19.2.3
Reviereintrittsmeldung
Beim Einlaufen in die Jade, soweit eine Meldung der Inneren Deutschen Bucht nicht erfolgt ist, vor Verlassen der Seeschleuse oder der Umschlagstellen bei noch festgemachten Leinen.
19.3 Weser
19.3.1
Länge: 50,00 m
19.3.2
Verkehrszentralen
19.3.2.1
Bremerhaven
für die Fahrtstrecke See bis zur Tonne 93 (Käseburg)
- Neue Weser
von Tonne 3a/Neue Weser Reede bis Tonne 19/H-Reede
(einlaufend)
von Tonne 19/H-Reede bis Tonne 4a (auslaufend)
über UKW-Kanal 22
- Alte Weser
von Tonne A1 bis Tonne 16 a/A16 (einlaufend)
von Tonne 16 a/A 16 bis Tonne A2 (auslaufend)
über UKW-Kanal 22
- von Tonne 19/H-Reede bis Tonne 37
über UKW-Kanal 02
- von Tonne 37 bis Tonne 47
über UKW-Kanal 04
- von Tonne 47 bis Tonne 63
über UKW-Kanal 07
- von Tonne 63 bis Tonne 58
über UKW-Kanal 05
- von Tonne 58 bis Tonne 79
über UKW-Kanal 82
- von Tonne 79 bis Tonne 93
über UKW-Kanal 21
jeweils Bremerhaven Weser Traffic
19.3.2.2
Bremen
für die Fahrtstrecke von der Tonne 93 (Käseburg) bis zur Eisenbahnbrücke in Bremen (km 1,37)
- von Tonne 93 (Käseburg) bis Tonne 113 (Farge) und Huntemündung bis Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (Hunte-km 21,0)
über UKW-Kanal 19
- von Tonne 113 bis Flugplatz Lemwerder (km 15)
über UKW-Kanal 78
- vom Flugplatz Lemwerder (km 15) bis Eisenbahnbrücke Bremen (km 1,37)
über UKW-Kanal 81
jeweils Bremen Weser Traffic
19.3.3
Reviereintrittsmeldung
Beim Einlaufen in die Weser, soweit eine Meldung in der Inneren Deutschen Bucht nicht erfolgt ist, vor Verlassen der Häfen, Umschlagstellen oder Schleusen bei noch festgemachten Leinen.
19.3.4
Positionsmeldung bei Passage
- Tonne 3a/Neue Weser Reede oder Tonne A1 (einlaufend)
über UKW-Kanal 22
- Bremerhaven Unterfeuer (auslaufend)
über UKW-Kanal 07
- Tonne 56/Blexen Reede (einlaufend)
über UKW-Kanal 05
- Tonne 93 (auslaufend)
über UKW-Kanal 21
jeweils Bremerhaven Weser Traffic
- Tonne 93 (einlaufend) über UKW-Kanal 19
- Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (Hunte-km 21,0) (auslaufend) über UKW-Kanal 19
- Tonne 111 (Farge) über UKW-Kanal 19
Moorlosen Kirche (km 12,5) über UKW-Kanal 81
- jeweils Bremen Weser Traffic
- Tonne 4a oder Tonne A2 (auslaufend) über UKW-Kanal 80
jeweils German Bight Traffic
19.4 Hunte
19.4.1
Länge 50,00 m
19.4.2
Verkehrszentrale Bremen
für die Fahrtstrecke Oldenburg (km 0,0) bis Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (km 21,0)
über UKW-Kanal 63 jeweils Hunte Traffic
19.4.3
Reviereintrittsmeldung
Beim Einlaufen in die Hunte, vor Verlassen der Häfen und Umschlagstellen bei noch festgemachten Leinen.
19.4.4
Positionsmeldungen bei Passage
- Eisenbahnbrücke Elsfleth-Ohrt (km 21,0)
- Oldenburg - Drielake (km 1,8)
über UKW-Kanal 63 jeweils Hunte Traffic
Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Außenstelle Nord
29.1 Elbe
29.1.1
Länge über alles von 50,00 m
29.1.2
Verkehrszentralen
29.1.2.1
Cuxhaven
für den Bereich von Tonne Nordergründe-Nord (NGN) bis zum Tonnenpaar 53, 54/Reede
über UKW-Kanal 71
Küstenfunkstelle Cuxhaven Elbe Traffic
29.1.2.2
Brunsbüttel
für den Bereich vom Tonnenpaar 53, 54/Reede bis Tonne 125
über UKW-Kanal 68
Küstenfunkstelle Brunsbüttel Elbe Traffic
29.1.3
Reviereintrittsmeldung
- Fahrzeuge, die ihre Reviereintrittsmeldung bereits über German Bight Traffic, Kiel Kanal Traffic oder Hamburg Port Traffic abgegeben haben, sind von dieser Meldung befreit:
- vor dem Verlassen der Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und
- vor dem Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen.
Gleiches gilt für Fahrzeuge, die die Elbe aus Norden kommend ansteuern (östlich Helgoland), bei Passage Tonne Außenelbe-Reede 2.
29.1.4
Positionsmeldung bei Passage
einlaufend
- Von Westen kommend - Passage Tonne Nordergründe-Nord (NGN, 008° Ost)
über UKW-Kanal 71 (Cuxhaven Elbe Traffic)
- Tonnenpaar 53, 54/Reede
über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)
- Tonne 125
über UKW-Kanal 14 (Hamburg Port Traffic)
auslaufend
- Tonne 125
über UKW-Kanal 14 (Hamburg Port Authority) und
und über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)
- Tonnenpaar 53, 54/Reede
über UKW-Kanal 71 (Cuxhaven Elbe Traffic)
- Tonne Nordergründe-Nord (NGN, 008° Ost)
über UKW-Kanal 80 (German Bight Traffic)
auslaufend Nord-Ostsee-Kanal
- bei Passieren der äußeren Schleusentore
über UKW-Kanal 68 (Brunsbüttel Elbe Traffic)
29.2 Nord-Ostsee-Kanal
29.2.1
Alle Fahrzeuge, ausgenommen Sportfahrzeuge mit einer Länge über alles unter 15,00 m.
29.2.2
Verkehrszentrale
29.2.2.1
Nord-Ostsee-Kanal (Weststrecke)
für die Kanalstrecke von Brunsbüttel bis Breiholz über UKW-Kanal 2
Küstenfunkstelle Kiel Kanal II
29.2.2.2
Nord-Ostsee-Kanal (Oststrecke)
für die Kanalstrecke von Breiholz bis Kiel-Holtenau über UKW-Kanal 3
Küstenfunkstelle Kiel Kanal III
29.2.3
Reviereintrittsmeldung
- vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen.
29.2.4
Eine ständige Sprechfunkverbindung auf den folgenden Strecken muss von jedem mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahrzeug gewährleistet sein.
29.2.4.1
Zufahrt und Vorhäfen Brunsbüttel
einlaufend
über UKW-Kanal 13
Küstenfunkstelle Kiel Kanal I
auslaufend
über UKW-Kanal 68
Küstenfunkstelle Brunsbüttel Elbe Traffic
Schleusen Brunsbüttel
über UKW-Kanal 13
Küstenfunkstelle Kiel Kanal I
29.2.4.2
Kanalstrecke von Brunsbüttel bis Breiholz
über UKW-Kanal 2
Küstenfunkstelle Kiel Kanal II
29.2.4.3
Kanalstrecke von Breiholz bis Kiel-Holtenau
über UKW-Kanal 3
Küstenfunkstelle Kiel Kanal III
29.2.4.4
Schleusen, Vorhäfen und Zufahrt Kiel-Holtenau
über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Kiel Kanal IV
Ostsee
29.3 Kieler Förde
29.3.1
- Länge über alles 50,00 m und mehr,
- Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände sowie sonstige Geräte mit einer Masten-, Aufbauten- oder Auslegerhöhe von mehr als 40,00 m, welche die Holtenauer Reede oder die sich im Nordwesten anschließende Wasserfläche, die im Norden und Westen durch die Uferlinie und im Süden durch die Stickenhörn-Mole begrenzt wird, benutzen wollen.
29.3.2
Verkehrszentrale Travemünde
über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Kiel Traffic
29.3.3
Reviereintrittsmeldung
- einlaufend 120 Minuten vor Passage des Leuchtturms Kiel,
- auslaufend rechtzeitig vor dem Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle/einer Schleuse bei noch festgemachten Leinen
über UKW-Kanal 67 Kiel Traffic
29.3.4
Positionsmeldungen
- bei Passage des Leuchtturms Kiel,
- bei Ankunft in einem Hafen/an einer Liegestelle,
- bei Ankunft und bei Verlassen einer Reede
über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Kiel Traffic
29.3.5
Positionsmeldung für Nord-Ostsee-Kanal anlaufende Fahrzeuge
- von See kommend, bei Passage des Leuchtturms Friedrichsort,
- aus dem Hafen kommend, bei Passage der Hafengrenze
über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Kiel Kanal IV
29.4 Trave
29.4.1
- größte Breite 6,00 m und mehr,
- Fahrzeuge, Schub- und Schleppverbände sowie sonstige Geräte mit einer größten Höhe von 30 m und mehr, welche den Herrendurchstich (Trave-km 13,6 bis 14,2) befahren wollen.
29.4.2
Verkehrszentrale Travemünde
über UKW Kanal 13
Küstenfunkstelle Trave Traffic
29.4.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- bei Passage der Leuchttonne 1 des Lübeck-Gedser-Weges
auslaufend
- vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
29.4.4
Positionsmeldung bei Passage
einlaufend
- Ansteuerungstonne Trave
- Leuchttonne 1
- Leuchtpfahl 16
- Leuchtpfahl 22
auslaufend
- Leuchtpfahl 36
- Leuchtpfahl 16
- Priwall Süd
29.5 Zufahrt zum Hafen Wismar
29.5.1
größte Breite 6,00 m und mehr
29.5.2
Verkehrszentrale Travemünde
über UKW-Kanal 12
Küstenfunkstelle Wismar Traffic
29.5.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- 1 Stunde vor Erreichen der Ansteuerungstonne Wismar oder der Ansteuerungstonne Offentief
auslaufend
- vor dem Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
29.5.4
Positionsmeldung bei Passage
einlaufend
- Ansteuerungstonnen Wismar bzw. Offentief
- nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme
- Tonne 9/10 mit Hinweis bei Benutzung des Flaggtief
- Tonne 23/20
auslaufend
- Tonne 23/20 mit Hinweis bei Benutzung des Flaggtief
- Tonne 9/10
- Ansteuerungstonnen Wismar bzw. Offentief
29.6 Warnow
29.6.1
Länge über alles 30,00 m und mehr
29.6.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 73
Küstenfunkstelle Warnemünde Traffic
29.6.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- 30 Minuten vor Befahren des Rostock-Fahrwassers
auslaufend
- vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
29.6.4
Positionsmeldung bei Passage
ein- und auslaufend
- nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme
- der Tonnen 1 und 2 oder beim Einlaufen in das Rostock-Fahrwasser
- der Molen
- der Wendeplatte mit ggf. Beginn und Beendigung des Drehmanövers
- des Liegeplatzes 60 überseehafen
- des Marienehe-Fahrwassers
- beim Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen
29.7 Stralsund Nordansteuerung
29.7.1
Länge über alles 20,00 m und mehr
29.7.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Stralsund Traffic
29.7.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- 30 Minuten vor Passage der Ansteuerungstonne Gellen
auslaufend
- vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
29.7.4
Positionsmeldung bei Passage
ein- und auslaufend
- der Ansteuerungstonne Gellen
- nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme
- der Tonne 30
- der Tonne 48
- Ziegelgrabenbrücke/Strelasundbrücke
- Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen
29.8 Ostansteuerung Greifswalder Bodden (Landtief bis Palmer-Ort-Rinne Tonnen 3 und 4)
29.8.1
Länge über alles 20,00 m und mehr
29.8.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 09
Küstenfunkstelle Wolgast Traffic
29.8.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- 30 Minuten vor Passage der Tonne Landtief B
- bei Passage der Tonnen 3 und 4 der Palmer-Ort-Rinne
auslaufend
- vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
- bei Passage der Tonnen 3 und 4 der Palmer-Ort-Rinne
29.8.4
Positionsmeldung bei Passage
ein- und auslaufend
- nach Lotsenbesetzung und Fahrtaufnahme
- der Tonne Landtief B
- Tonne L 11 mit Hinweis auf Bestimmungshafen/Fahrwasser
- Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen
29.9 Ostansteuerung Stralsund (beginnend Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4 bis Stralsund)
29.9.1
Länge über alles 20 m und mehr
29.9.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 67
Küstenfunkstelle Stralsund Traffic
29.9.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- bei Passage Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4
auslaufend
- vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
- bei Passage Palmer-Ort-Rinne Tonne 3/4
29.9.4
Positionsmeldung bei Passage
ein- und auslaufend
- bei Passage der Tonne 17
- bei Passage der Tonne 34
- bei Passage der Ziegengrabenbrücke/Strelasundbrücke
- bei Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen
29.10 Peenestrom mit Osttief
29.10.1
Länge über alles 20,00 m und mehr
29.10.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 9
Küstenfunkstelle Wolgast Traffic
29.10.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend
- 30 Minuten vor Passage der Ansteuerungstonne Osttief bzw. der Tonne Haff
auslaufend
- vor Verlassen eines Hafens oder einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
29.10.4
Positionsmeldung bei Passage
ein- und auslaufend
- der Ansteuerungstonne Osttief
- aus oder in Richtung Landtiefrinne bei der Tonne L11
- der Tonne PN5/KR13 mit Hinweis Bestimmungshafen/Fahrwasser
- der Straßenbrücke Zecherin
- der Tonne Peenestrom Süd/H 1
- der Tonne Haff
- beim Verlassen des Fahrwassers und nach dem Festmachen
29.11 Zufahrten zu den Sassnitzer Häfen
29.11.1
Länge über alles 20,00 m und mehr
29.11.2
Verkehrszentrale Warnemünde
über UKW-Kanal 13 Sassnitz Traffic
29.11.3
Reviereintrittsmeldung
einlaufend:
- bei der Passage des Breitenparallels der Tonne Sassnitz, bzw. von Süden kommend des Breitenparallels der Tonne SWIN-N, dem in der Seekarte eingetragenen Meldepunkt
auslaufend:
- bei Verlassen eines Hafens/einer Liegestelle bei noch festgemachten Leinen
Stand: 20. Juli 2017