Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Verbotszeichen A.3

Datum 01.09.2021

Verbotszeichen A.3 - Überholverbot für Verbände untereinander und zwischen einem Verband und gekuppelten Fahrzeugen. Satz 1 gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband ist, dessen Länge 110,00 Meter und desssen Breite 12,00 Meter nicht überschreiten, jpg-Datei (intern)