Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

4. Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen

Fachtechnische Voraussetzung für die Anerkennung oder Berufung ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder TU/Hochschule in den Bereichen Schiffbau, Maschinenbau, Elektrotechnik oder artverwandten Fachrichtungen.

Bewerber müssen eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im beantragten Sachgebiet nachweisen. Dazu sind Unterlagen gemäß Anlage 1 (Interner Link) vorzulegen.

Stand: 01. Oktober 2019