4. Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen
Fachtechnische Voraussetzung für die Anerkennung oder Berufung ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer staatlich anerkannten Fachhochschule oder TU/Hochschule in den Bereichen Schiffbau, Maschinenbau, Elektrotechnik oder artverwandten Fachrichtungen.
Bewerber müssen eine mindestens 3-jährige Berufspraxis im beantragten Sachgebiet nachweisen. Dazu sind Unterlagen gemäß Anlage 1 (Interner Link) vorzulegen.
Stand: 01. Oktober 2019