Freie Sachverständige, deren Gutachten wir anerkennen
Verwaltungsvorschrift über die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
Die Verwaltungsvorschrift (Interner Link) definiert die Kriterien für die Auswahl von Sachverständigen und beschreibt das Verfahren der Anerkennung oder Berufung von Einzelpersonen als Sachverständige nach der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) (Interner Link) durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), sofern diese in Verwaltungsverfahren der GDWS eingebunden werden.
Freie Sachverständige für
- den Untersuchungsteil Schiffbau und Schiffsmaschinenbau (Interner Link)
- den Untersuchungsteil Nautik (Interner Link)
- die Untersuchung nach ADN (Interner Link)
- den Untersuchungsteil Prüfung von Stabilitätsnachweisen (Interner Link)
- den Untersuchungsteil Landrevision (Interner Link)
- die Prüfung für Krane (Interner Link)
- den Untersuchungsteil Prüfung von Elektrischen Anlagen und Geräten (Interner Link)
- die Prüfung von fest installierten Feuerlöschanlagen (Interner Link)
- die Prüfung von Feuerlöschgeräten (Interner Link)
- die Prüfung von Feuerlöschschläuchen (Interner Link)
- die Prüfung von Lade- und Löschschläuchen (Interner Link)
- die Prüfung von höhenverstellbaren Steuerhäusern (Interner Link)
- die Prüfung der Gasfreiheit auf Binnenschiffen (Interner Link)
- die Prüfung von Flüssiggasanlagen (Interner Link)
- die Prüfung von Schlepphaken (Interner Link)
- die Untersuchung von Fahrgastbooten (Interner Link)
- die Abnahme von Zeesbooten (Interner Link)
- die Abnahme von Seil- und Kettenanlagen von Fähren (Interner Link)
- die Prüfung von Traditionsfahrzeugen (Interner Link)
- die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten (Interner Link)
Stand: 31. März 2026


