Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

5. Dauer, Verlängerung

Die Anerkennung oder Berufung erfolgt in der Regel für die Dauer von 5 Jahren. Ist die Anerkennung oder Berufung an die Gültigkeit einer zugrundeliegenden Befähigung gebunden, so endet die Anerkennung mit Ablauf der Gültigkeit der zugrundeliegenden Befähigung.

Auf Antrag ist eine Verlängerung um jeweils höchstens 5 Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Ein Antrag auf Verlängerung sollte mindestens 3 Monate vor Ablauf der Anerkennung oder Berufung an die GDWS gestellt werden.

Die Anerkennung oder Berufung erlischt mit Vollendung des 75. Lebensjahres. Bei Vorlage eines aussagefähigen ärztlichen Attests, kann die Anerkennung oder Berufung um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden.

Stand: 01. Oktober 2019