Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

9. Einverständniserklärung

Der Antragsteller bestätigt mit der Einverständniserklärung (Anlage 5, PDF, intern), dass er mit dem Verfahren nach dieser Verwaltungsvorschrift einverstanden ist und im Falle der Anerkennung oder Berufung die Pflichten nach Anlage 3 (Interner Link) einhalten wird.

Stand: 01. Oktober 2019