Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweise zu Abschnitt 6.8.4 Buchstabe b Sondervorschrift TE 9 ADR/RID

Beschaffenheit der Verschlusseinrichtungen für bestimmte Stoffe der Klasse 5.1 hinsichtlich des Überdruckes

(ehemals TRT 510)

Ein sich durch Zersetzung des zu befördernden Stoffes bildender Überdruck im Tankinnern von höchstens 0,5 Bar ist sicherheitstechnisch zu tolerieren, da der Tank und seine Ausrüstung für einen solchen Überdruck konstruktiv ausgeführt sein müssen.

Stand: 29. August 2023