Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweise zu Abschnitt 6.8.4 Buchstabe b Sondervorschrift TE 11 ADR/RID

Dichtheit der Verschlusseinrichtungen beim Umkippen der Tanks für wässerige Lösungen von Wasserstoffperoxid und für Wasserstoffperoxid

(ehemals TRT 511)

Die Anforderungen an die Dichtheit der Ausrüstungsteile, insbesondere der Verschlusseinrichtungen ist erfüllt, wenn eine Leckrate von 10 Litern pro Stunde nur unter der alleinigen Wirkung des hydrostatischen Druckes von Wasser (maximal 0,3 Bar Überdruck) infolge des Umkippens nicht überschritten wird.

Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Summe aus hydrostatischem Druck und dem sich durch Zersetzung des Wasserstoffperoxids aufbauenden zusätzlichen Druck den Prüfüberdruck des Tanks auch in umgekippter Lage nicht übersteigt. Federbelastete Ventile müssen beim Prüfüberdruck einen Flüssigkeitsaustritt bei umgekippten Tanks von mindestens 60 Litern pro Stunde bezogen auf 1 Tankinhalt gewährleisten.

Stand: 29. August 2023