Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweise zu Absatz 6.8.2.1.23 und 6.8.2.3.2 ADR/RID

Erstmaliges Prüfen von Schweißnähten an Tanks für tiefgekühlte verflüssigte Gase

(ehemals TRT 206)

Art und Umfang der zerstörungsfreien Prüfungen

1. Allgemein

Die Prüfungen sind nach Absatz 6.8.2.1.23 unter Berücksichtigung der gemäß Unterabschnitt 6.8.2.6 ADR/RID vorgeschriebenen Tanknormen für diesen Anwendungsbereich mit den folgenden Zusatzanforderungen durchzuführen:

2. Art der Prüfung

2.1
Durchstrahlungsprüfung nach EN ISO 5579,

2.2
Ultraschallprüfung nach EN ISO 16810,

2.3
Magnetpulverprüfung nach EN ISO 9934‑1,

2.4
Farbeindringprüfung nach EN ISO 3452‑1,

2.5
Visuelle Prüfung nach EN 13018.

3. Umfang der Prüfung

3.1
Stumpfnähte des Innenbehälters:
Die Stumpfnähte des Innenbehälters sind zu 100 % einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen.

3.2
Stutzen‑ und Kehlnähte des Innenbehälters:
Die Prüfungen sind für einen Schweißfaktor von 100 % (λ = 1,0) durchzuführen.

3.3
Verbindungsnähte an Tanks aus Feinkornbaustählen:
Bei Tanks aus Feinkornbaustählen (Tank und/oder Vakuumisolierung) mit Re ≥ 430 N/mm² sind die besonders hoch beanspruchten Schweißverbindungen zwischen Tankwand und Tragkonstruktion einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen.

3.4
Verbindungsnähte Tragleisten/Tanks an Tanks von Eisenbahnkesselwagen:
An Tanks von Eisenbahnkesselwagen (Tank und/oder Vakuumisolierung) aus Feinkornbaustählen mit Re ≥ 430 N/mm² sind die Verbindungsnähte Tragleisten/Tank auf ihrer gesamten Länge einer Oberflächenrissprüfung nach dem Magnetpulververfahren zu unterziehen. Bei der Verwendung von Feinkornbaustählen mit Re < 430 N/mm² kann diese Prüfung auf den Bereich der Tragleistenumfassung und einer ab Bodenrundnaht anschließenden Länge von 500 mm beschränkt werden.

3.5
Verbindungsnähte von Tank und Tragkonstruktion:
Verbindungsnähte zwischen Tank und Tragkonstruktion sind zu mindestens 50 % einer Oberflächenrissprüfung zu unterziehen.

3.6
Schweißnähte selbsttragender Außenbehälter:
15 % der am stärksten beanspruchten Schweißnähte sowie alle Stoßstellen von Rund- und Längsnähten sind einer Durchstrahlungs- oder Ultraschallprüfung zu unterziehen. Montagenähte (Schlussnähte) sind zu 100 % einer Oberflächenrissprüfung, z. B. nach dem Farbeindringverfahren, zu unterziehen.

Stand: 29. August 2023