Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweise zu Absatz 6.8.2.1.26 ADR/RID

Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladung von nichtmetallischen Innenbeschichtungen

(ehemals TRT 008)

Tanks zur Beförderung von entzündbaren Flüssigkeiten mit Flammpunkten bis 60 °C, die mit nichtmetallischen Innenbeschichtungen ausgerüstet sind, sollen zur Vermeidung gefährlicher elektrostatischer Aufladungen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Alle Metallteile des Tanks sowie elektrisch leitfähigen Teile der Innenbeschichtungen müssen untereinander leitfähig verbunden sein. Der Gesamtwiderstand zwischen jedem leitfähigen Teil (z. B. der Innenbeschichtung) und dem Fahrgestell darf nicht größer als 106 Ohm sein. Es wird darauf hingewiesen, dass der elektrische Widerstand zwischen metallischen Teilen und der Schiene bei Güterwagen nicht größer als 0,15 Ohm sein darf.

  2. Der Erdableitwiderstand begehbarer Flächen der Tanks (innen oder außen) darf nicht größer als 108 Ohm sein.

  3. Der Oberflächenwiderstand der Innenbeschichtung darf nicht größer als 109 Ohm sein.

Verwiesen wird auf:

  • Technische Regeln für Gefahrstoffe "Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (TRGS 727), Ausgabe Januar 2016.
  • CENELEC Report R 044-001:1999 "Guidance and Recommendations for the Avoidance of Hazards due to Static Electricity".

Stand: 29. August 2023