Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 15 - Prüfliste für die Prüfung von Fahrzeugen nach den Vorschriften des ADR zur Ausstellung/Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung

1. ELEKTRISCHE AUSRÜSTUNG

1.1 Allgemeine Vorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.1XXXXXXAusführungErfordernis, Zustand

Kabel

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.2.1XXXXXXAusführung, Wirksamkeit, Kontrolle HerstellernachweisErfordernis, Zustand

Zusätzlicher Schutz

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.2.2Xa)XXXb)XXAusführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Sicherungen und Schutzschalter

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.3Xb)XXXXXAusführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

1.2 Batterien

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.4XXXXXXAusführungZustand

1.3 Beleuchtung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.5XXXXXXAusführungZustand. Kontrolle

1.4 Elektrische Anschlussverbindungen zwischen Kraftfahrzeugen und Anhängern

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.6Xc)XXXb)XXAusführung, Wirksamkeit, Kontrolle HerstellernachweisZustand, Kontrolle

1.5 Spannung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.7XXXXAusführungZustand

1.6 Spannungsfreischaltung von Stromkreisen

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.8XXXXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand, Funktion

1.7 Dauernd versorgte Stromkreise

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.9.1XAusführung, Wirksamkeit, Kontrolle, NachweisZustand, Kontrolle, ggf. Ausführung
9.2.2.9.2XXXErfordernis, Ausführung, Wirksamkeit

1.8 Elektrische Ausrüstung - EX-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.7.1XXAusführung, Wirksamkeit, ggf. Kontrolle NachweisZustand, Kontrolle
9.3.7.2XXAusführung, Wirksamkeit, ggf. Kontrolle NachweisZustand, Kontrolle
9.3.7.3XXAusführung, Wirksamkeit, ggf. KontrolleZustand Kontrolle

1.9 Elektrische Ausrüstung - Tankfahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.8.1XXXAusführung, Wirksamkeit, ggf. Kontrolle NachweisZustand, Kontrolle
9.7.8.2XAusführung, Wirksamkeit, ggf. Kontrolle NachweisZustand, Kontrolle
9.7.8.3XAusführung, Wirksamkeit, ggf. Kontrolle NachweisZustand, Kontrolle

2. BREMSAUSRÜSTUNG

2.1 Allgemeine Vorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.2.4XXXXXXAusführungZustand

2.2 Automatischer Blockierverhinderer (ABV)

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.3.1Xe)Xd), e)Xd), e)Xd), e)Xd), e)Xd), e)Erfordernis, AusführungZustand, Funktion

2.3 Dauerbremsanlage

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.3.1Xf)Xg)Xg)Xg)Xg)Xg)Ausführung, Wirksamkeit, Kontrolle HerstellernachweisZustand

2.4 Dauerbremse des Fahrzeugs (Abdeckung)

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.3.3Xf)XXXXXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

3. ANTRIEBSSYSTEM DES FAHRZEUGS

3.1 Kraftstoffbehälter und -flaschen

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.2XXXXh)XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

3.2 Verbrennungsmotor

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.3XXXXi)XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Motor

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.3.1XXXXi)XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Motor und Ladeanteil - EX-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.5XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Auspuffanlage

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.3.2XXXXXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Externe Wärmequellen und Ladeabteil - EX-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.6XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitErfordernis, Zustand

Elektrisches Antriebssystem

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.4XXXXXXErfordernis, AusführungZustand

Allgemeine Vorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.4.1XXErfordernis, Kontrolle, Wirksamkeit, HerstellernachweisZustand

Wiederaufladbares elektrisches Energiesystem

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.4.2Xi)XErfordernis, Kontrolle, Wirksamkeit, HerstellernachweisZustand

Maßnahmen gegen Wärmeausbreitung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.4.3XErfordernis, Kontrolle, Wirksamkeit, HerstellernachweisZustand

Fahrzeug-Ladeanschluss

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.4.4XErfordernis, Kontrolle, Wirksamkeit, HerstellernachweisZustand

wasserstoffbetriebene Brennstoffzelle

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.4.5XXErfordernis, Kontrolle Wirksamkeit, HerstellernachweisZustand

4. VERBRENNUNGSHEIZGERÄTE

4.1 Verbrennungsheizgerät

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.5.1
9.2.5.2
9.2.5.5
Xj)Xj)Xj)Xj)Xj)Xj)Einbau/FunktionsprüfungZustand
9.2.5.3
9.2.5.4
Xj)Funktionsprüfung, Kontrolle HerstellernachweisErfordernis, Zustand
9.2.5.6XXErfordernisZustand

4.1 Verbrennungsheizgeräte - EX-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.2.1XXEinbau/FunktionsprüfungZustand
9.3.2.2XXEinbau/FunktionsprüfungZustand
9.3.2.3XXEinbau/FunktionsprüfungZustand
9.3.2.4XXEinbau/FunktionsprüfungZustand

4.3 Verbrennungsheizgeräte - Tankfahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.7.1XXXEinbau/FunktionsprüfungZustand
9.7.7.2XXXEinbau/FunktionsprüfungZustand

4.4 Verbrennungsheizgeräte - MEMU

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.6.1XEinbau/FunktionsprüfungZustand
9.8.6.2XEinbau/FunktionsprüfungZustand

5. WEITERE ANFORDERUNGEN

5.1 Geschwindigkeitsbegrenzer

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.6Xk)Xk)Xk)Xk)Xk)Xk)NachweisZustand, Kontrolle

5.2 Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.7XXXXl)Xl)XAnbau, Kontrolle, NachweisZustand

5.3 Verhinderung anderer von Kraftstoffen ausgehenden Risiken

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.2.8XX

6. Zusätzliche Anforderungen an vervollständigte oder vollständige Fahrzeuge EX/II und EX/III zur Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 in Verpackungen

6.1 Werkstoffe zur Herstellung des Fahrzeugaufbaus

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.1XXErfordernis, AusführungZustand

6.2 EX/II-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.3XErfordernis, Ausführung, NachweisZustand

6.3 EX/III-Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.3.4.1XErfordernis, Ausführung, NachweisZustand
9.3.4.2XErfordernis, Ausführung, NachweisZustand

7. Zusätzliche Anforderungen an Tank- und Batteriefahrzeuge AT, FL und EX/III

7.1 Allgemeine Vorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.1.2XXXErfordernis, AusführungZustand

7.2 Befestigungseinrichtungen

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.3.1XXXWirksamkeit, Ausführung, NachweisZustand
9.7.3.2XXXWirksamkeit, Ausführung, NachweisZustand
9.7.3.3XXXWirksamkeit, Ausführung, NachweisZustand

7.3 Elektrische Verbindung der Fahrzeuge FL

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.4XWirksamkeit, AusführungZustand

7.4 Allgemeine Vorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.5.1XXXBerechnung---
9.7.5.2XXErfordernis, Kontrolle, Nachweis---

7.5 Hinterer Schutz der Fahrzeuge

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.6XXXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand

7.6 Zusätzliche Sicherheitsvorschriften für Fahrzeuge FL und EX/III

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.7.9XXErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand

Anforderung gilt bei FL-Fahrzeugen ab Erstzulassung 01. Januar 2029 bei Beförderung folgender Stoffe:
Fahrzeuge FL zur Beförderung verflüssigter und verdichteter entzündbarer Gase mit einem Klassifizierungscode, der den Buchstaben F enthält.
Fahrzeuge FL zur Beförderung entzündbarer flüssiger Stoffe der Verpackungsgruppe I oder II.

Diese Fahrzeuge benötigen Wärmeschutzschilde über ALLEN Rädern.

Bei EX/III-Tank gilt 9.7.9.2 vor Erstzulassung 01. Januar 2029 nach den bis 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften.

7.7 Tankprüfbescheinigung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.4.5XXXPürfung, Kontrolle, Übernahme in ADR-ZulassungsbescheinigungKontrolle, Identität

7.8 Tankwandung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.1.3XXXäußerer Zustandäußerer Zustand

7.9 Betreiberangaben

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.5.2XXXIdentität, VollständigkeitIdentität, Vollständigkeit

7.10 Angaben auf Tankschild

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.5.1XXXIdentität, VollständigkeitIdentität, Vollständigkeit

7.11 Tankausrüstung/Bedienungsausrüstung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.2XXXWirksamkeit, Ausführungäußerer Zustand

7.12 Erdung von Tanks

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.8.2.1.27XXWirksamkeit, AusführungZustand

Fahrzeuge "AT", die auch UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend oder GASÖL oder HEIZÖL, LEICHT mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017 befördern dürfen, müssen mit Erdungsanschluss und Symbol versehen sein. Das gilt auch für die Beförderung von UN 1361 KOHLE oder RUSS der Verpackungsgruppe II. In Altbescheinigungen kann anstelle der Norm EN 590:2013 + A1:2017 auch die Norm EN 590:2013 + AC:2014 oder EN 590:2009 + A1:2010 oder EN 590:2004 oder EN 590:1993 angegeben sein.

8. Zusätzliche Anforderungen an vervollständigte oder vollständige MEMU

8.1 Vorschriften für Tanks und Schüttgut-Container

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.2XErfordernis, AusführungZustand

8.2 Elektrische Verbindung der MEMU

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.3XWirksamkeit, AusführungZustand

8.3 Stabilität der MEMU

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.4XBerechnung---

8.4 Hinterer Schutz der MEMU

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.5XErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand

8.5 Zusätzliche Sicherheitsvorschriften

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.7.1XErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand
9.8.7.2XErfordernis, Ausführung, WirksamkeitZustand

8.6 Zusätzliche Vorschriften für die Sicherung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
9.8.8XErfordernis, AusführungZustand

Prüfungen der Gefahrgutumschließungen sowie Zusammenbau gemäß MEMU-Baumusterzulassung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
XPrüfung, KontrolleKontrolle, Identität

8.7 Besondere Ladeabteile für explosive Stoffe oder Gegenstände mit Explosivstoff

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.12.4XErfordernis, Ausführung, NachweisZustand

8.8 Tankausrüstung/Bedienungsausrüstung

FundstelleEX/IIEX/IIIEX/III
Tank
ATFLMEMUPrüfungsumfang
Erste Untersuchung
Prüfungsumfang
Jährliche technische Untersuchung
6.12.4XWirksamkeit, Ausführungäußerer Zustand

a) Gilt für Fahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

b) Gilt für Fahrzeuge, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

c) Gilt für Kraftfahrzeuge, die dafür vorgesehen sind, Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen zu ziehen, und Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

d) Gilt für Kraftfahrzeuge (Zugmaschinen und Trägerfahrzeuge) mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 16 Tonnen und Kraftfahrzeuge, die Anhänger (d. h. vollständige Anhänger, Sattelanhänger und Zentralachsanhänger) mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen ziehen dürfen. Die Kraftfahrzeuge müssen mit einem automatischen Blockierverhinderer der Kategorie 1 ausgerüstet sein.
Gilt für Anhänger (d. h. vollständige Anhänger, Sattelanhänger und Zentralachsanhänger) mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen. Die Anhänger müssen mit einem automatischen Blockierverhinderer der Kategorie A ausgerüstet sein.

e) Gilt für alle Kraftfahrzeuge und für Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

f) Gilt für nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 16 Tonnen oder Kraftfahrzeuge, die Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen ziehen dürfen. Das Dauerbremssystem muss vom Typ IIA sein.

g) Gilt für Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 16 Tonnen oder für Kraftfahrzeuge, die Anhänger mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 10 Tonnen ziehen dürfen. Das Dauerbremssystem muss vom Typ IIA sein.

h) Gilt für nach dem 31. Dezember 2026 erstmalig zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die andere Kraftstoffe als Wasserstoff verwenden.

i) Gilt für nach dem 31. Dezember 2026 erstmalig zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge.

j) Gilt für nach dem 30. Juni 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge. Vor dem 01. Juli 1999 ausgerüstete Kraftfahrzeuge sind vor dem 01. Januar 2019 mit diesen Vorschriften in Übereinstimmung zu bringen. Wenn das Datum der Ausrüstung nicht verfügbar ist, muss stattdessen das Datum der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs zum Verkehr verwendet werden.

k) Gilt für Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 12 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 1987 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden, und für alle Kraftfahrzeuge mit einer höchsten Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und höchstens 12 Tonnen, die nach dem 31. Dezember 2007 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden.

l) Gilt für Verbindungseinrichtungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die nach dem 31. März 2018 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden (oder in Betrieb genommen wurden, sofern eine Zulassung zum Verkehr nicht zwingend vorgeschrieben ist).

Erfordernis:
Feststellung anhand der Vorschriftentexte, ob diese auf das Fahrzeug zutreffen.

Ausführung:
Feststellung, ob das Bauteil den Anforderungen genügt.

Wirksamkeit:
Prüfung des Anbaues, ggf. erforderliche Messungen.

Stand: 19. Juni 2025