Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 6

(1) Ist ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass es ein Binnenschiff sei.

(2) Ist ein Schiff im Binnenschiffsregister eingetragen, so kann sich der Eigentümer nicht darauf berufen, dass es ein Seeschiff sei.

Stand: 25. Dezember 1993