D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicherheitsverordnung
Nummer | Gegenstand | Rechtsgrundlage | Gebühr |
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0301 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | § 9 Absatz 3 SchSV | 1 356 |
0302 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | § 9 Absatz 3 SchSV | 1 077 |
Stand: 01. Oktober 2021