Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicherheitsverordnung

NummerGegenstandRechtsgrundlageGebühr
0301Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen§ 9 Absatz 3 SchSV1 356
0302Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen§ 9 Absatz 3 SchSV1 077

Stand: 01. Oktober 2021