Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

I. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit

  1. Freibord-Zeugnisse
    nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nummer 789/2004

  2. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
    nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nummer 789/2004

  3. Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe

  4. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge
    nach der Schiffsicherheitsverordnung

  5. Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditionsschiffe
    nach der Schiffssicherheitsverordnung

  6. Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge
    nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheitsverordnung

  7. Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse
    nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Verordnung (EG) Nummer 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung

  8. Funk-Sicherheitszeugnisse
    nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88 und der Schiffssicherheitsverordnung

  9. (leer)

  10. Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
    nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung

  11. Schiffsbezogene Zulassungen

  12. Zeugnisse für die sichere Betriebsführung
    nach dem SOLAS-Übereinkommen 1974/88 i. V. m. mit dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung

Stand: 01. Oktober 2021