I. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit
- Freibord-Zeugnisse
nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nummer 789/2004
- Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nummer 789/2004
- Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe
- Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge
nach der Schiffsicherheitsverordnung
- Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditionsschiffe
nach der Schiffssicherheitsverordnung
- Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge
nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheitsverordnung
- Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse
nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Verordnung (EG) Nummer 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung
- Funk-Sicherheitszeugnisse
nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88 und der Schiffssicherheitsverordnung
- (leer)
- Sonstige individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung
- Schiffsbezogene Zulassungen
- Zeugnisse für die sichere Betriebsführung
nach dem SOLAS-Übereinkommen 1974/88 i. V. m. mit dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung
Stand: 01. Oktober 2021