Abschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb
§ 20 Medizinische Tauglichkeit
§ 21 Erstmaliger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 22 Regelmäßiger Nachweis der medizinischen Tauglichkeit
§ 23 Medizinische Tauglichkeit der Maschinenkundigen
§ 24 Zuständigkeit für die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen
§ 25 Fahrzeit
§ 26 Nachweis der Fahrzeiten
§ 27 Anerkennung von Fahrzeit
§ 28 Schifferdienstbuch
Stand: 07. Dezember 2021