Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße

A. Bezeichnung in der Wasserstraße zur Begrenzung der Fahrrinne

A.1 Rechte Seite der Fahrrinne

Bei Tag:
rote Tonnen, vorzugsweise zylinderförmig, rote Schwimmer oder Spieren
Nicht zylinderförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem roten zylinderförmigen Toppzeichen versehen.

Bezeichnung rechte Seite der Fahrrinne bei Tag: Tonne

Tonne

Bezeichnung rechte Seite der Fahrrinne bei Tag: Schwimmer

Schwimmer

Bezeichnung rechte Seite der Fahrrinne bei Tag: Spiere

Spiere

Bei Nacht:
rote Taktfeuer

Bezeichnung rechte Seite der Fahrrinne bei Nacht: rote Taktfeuer

Die Zeichen A.1 bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie bezeichnen die rechte Seite der Fahrrinne und Gefahren am rechten Ufer.

A.2 Linke Seite der Fahrrinne

Bei Tag:
grüne Tonnen, vorzugsweise kegelförmig, grüne Schwimmer oder Spieren
Nicht kegelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem grünen kegelförmigen Toppzeichen versehen.

Bezeichnung linke Seite der Fahrrinne bei Tag: Tonne

Bezeichnung linke Seite der Fahrrinne bei Tag: Schwimmer

Schwimmer

Bezeichnung linke Seite der Fahrrinne bei Tag: Spiere

Spiere

Bei Nacht:
grüne Taktfeuer

Bezeichnung linke Seite der Fahrrinne bei Nacht: grüne Taktfeuer

Die Zeichen A.2 bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie bezeichnen die linke Seite der Fahrrinne und Gefahren am linken Ufer.

A.3 Fahrrinnenspaltung

Bei Tag:
Tonnen, vorzugsweise kugelförmig, Schwimmer oder Spieren jeweils mit waagerechten roten und grünen Streifen
Nicht kugelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem kugelförmigen Toppzeichen mit waagerechten roten und grünen Streifen versehen.

Bezeichnung Fahrrinnenspaltung bei Tag: Leuchttonne

Leuchttonne

Bezeichnung Fahrrinnenspaltung bei Tag: Schwimmer

Schwimmer

Bezeichnung Fahrrinnenspaltung bei Tag: Spiere

Spiere

Bei Nacht:
weißes Gleichtaktfeuer

Bezeichnung Fahrrinnenspaltung bei Nacht: weißes Gleichtaktfeuer

Die Zeichen A.3 bezeichnen die Spaltung oder die Vereinigung der Fahrrinne und Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Talfahrer wie Bergfahrer können diese Zeichen bei der Vorbeifahrt entweder an Backbord oder an Steuerbord lassen.

A.4 - (entfällt) -

A.5

Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der rechten Seite der Fahrrinne
(§ 7.05)

Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der rechten Seite der Fahrrinne

A.6

Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne
(§ 7.05)

Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne

B. Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer

B.1 Rechtes Ufer

Bei Tag:
rote quadratische Tafeln mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: rote quadratische Tafeln mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand

Bei Nacht:
rote Taktfeuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: rote Taktfeuer

Die Zeichen B.1 zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem rechten Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.

B.2 Linkes Ufer

Bei Tag:
auf der Spitze stehende quadratische Tafeln, deren obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Linkes Ufer (auf der Spitze stehende quadratische Tafeln, deren obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist)

Bei Nacht:
grüne Taktfeuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Linkes Ufer (grüne Taktfeuer)

Die Zeichen B.2 zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem linken Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.

Beispiel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer: Kennzeichnung von Übergängen (Beispiel)

Kennzeichnung von Übergängen

Zusätzlich zu den Zeichen B.1 und B.2 kann der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen durch eine besondere Bezeichnung angezeigt sein.

B.3 Rechtes Ufer

Bei Tag:
gelbe quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer (gelbe quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen)

Bei Nacht:
gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer (gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel)

Die Zeichen B.3 zeigen den Beginn und das Ende des Überganges der Fahrrinne vom rechten Ufer zum linken an.

B.4 Rechtes Ufer

Bei Tag:
gelbe, auf der Spitze stehende quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer (gelbe, auf der Spitze stehende quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen)

Bei Nacht:
Gelbe Blitzfeuer, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer (gelbe Blitzfeuer, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel)

Die Zeichen B.4 zeigen den Beginn und das Ende des Überganges der Fahrrinne vom linken Ufer zum rechten an.

Beispiel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer: Einfache Angabe eines Überganges (Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen)


Einfache Angabe eines Überganges
Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen

Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen (B.3 oder B.4), wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an.

B.5 Rechtes Ufer

Bei Tag:
zwei gelbe Tafeln B.3 (vordere und hintere Tafel)

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer - Vorderseite (vordere Tafel)

vordere Tafel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer - Rückseite (hintere Tafel)

hintere Tafel

Bei Nacht:
vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes Festfeuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer - Vorderseite (vorderes Feuer)

vorderes Feuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer - Rückseite (hinteres Feuer)

hinteres Feuer

B.6 Linkes Ufer

Bei Tag:
zwei gelbe Tafeln B.4 (vordere und hintere Tafel)

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer - Vorderseite (vordere Tafel)

vordere Tafel

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Tag: Rechtes Ufer - Rückseite (hintere Tafel)

hintere Tafel

Bei Nacht:
vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes Festfeuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer - Vorderseite (vorderes Feuer)

vorderes Feuer

Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer bei Nacht: Rechtes Ufer - Rückseite (hinteres Feuer)

hinteres Feuer

C. Bezeichnung von Gefahrenstellen und Schifffahrtshindernissen durch feste Schifffahrtszeichen

C.1 Gefahrenzeichen, rechtes Ufer

Bei Tag:
weißes Dreieck mit rotem Rand, Spitze unten

Gefahrenzeichen, rechtes Ufer bei Tag: weißes Dreieck mit rotem Rand, Spitze unten

Die Zeichen C.1 zeigen Gefahrenstellen am rechten Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen.

C.2 Gefahrenzeichen, linkes Ufer

Bei Tag:
weißes Dreieck mit grünem Rand, Spitze oben

Gefahrenzeichen, linkes Ufer bei Tag: weißes Dreieck mit grünem Rand, Spitze oben

Die Zeichen C.2 zeigen Gefahrenstellen am linken Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen.

C.3 Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich ist

Bei Tag:
zwei weiße, dreieckige Tafeln, Spitzen zueinander, die obere mit rotem Rand, die untere mit grünem Rand

Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich ist bei Tag: zwei weiße dreieckige Tafeln, Spitzen zueinander, die obere mit rotem Rand, die untere mit grünem Rand

Bei Nacht:
weißes Gleichtaktfeuer

Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich ist bei Nacht: weißes Gleichtaktfeuer

Die Zeichen C.3 können an Inselenden angebracht sein, an denen sich die Fahrrinne teilt sowie an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen.

D. Zusätzliche Bezeichnung für die Radarschifffahrt

D.1 Bezeichnung der Brückenpfeiler

  1. Die Tonnen A.1 und A.2 können mit Radarreflektoren verwendet werden (ober- und unterhalb der Pfeiler angeordnet).

  2. Die Ausleger mit Radarreflektoren werden auf den Brückenpfeilern angebracht.

    Zusätzliche Bezeichnung für die Radarschifffahrt: Bezeichnung der Brückenpfeiler

D.2 Bezeichnung der Freileitungen

  1. Feste Radarreflektoren, gegebenenfalls auf der Freileitung (auf dem Radarbild ergibt sich eine Punktreihe)

    Zusätzliche Bezeichnung für die Radarschifffahrt: Bezeichnung der Freileitungen

  2. Auf gelben Tonnen montierte Radarreflektoren, gegebenenfalls je zwei neben dem Ufer (auf dem Radarschirm zeigen die jeweils zwei Echos die Linie der Freileitung an).

Stand: 01. Juli 1993