Anlage 8 - Bezeichnung der Wasserstraße
A. Bezeichnung in der Wasserstraße zur Begrenzung der Fahrrinne
A.1 Rechte Seite der Fahrrinne
Bei Tag:
rote Tonnen, vorzugsweise zylinderförmig, rote Schwimmer oder Spieren
Nicht zylinderförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem roten zylinderförmigen Toppzeichen versehen.
Tonne
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht:
rote Taktfeuer
Die Zeichen A.1 bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie bezeichnen die rechte Seite der Fahrrinne und Gefahren am rechten Ufer.
A.2 Linke Seite der Fahrrinne
Bei Tag:
grüne Tonnen, vorzugsweise kegelförmig, grüne Schwimmer oder Spieren
Nicht kegelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem grünen kegelförmigen Toppzeichen versehen.
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht:
grüne Taktfeuer
Die Zeichen A.2 bezeichnen die Begrenzung und Lage der Fahrrinne; sie bezeichnen die linke Seite der Fahrrinne und Gefahren am linken Ufer.
A.3 Fahrrinnenspaltung
Bei Tag:
Tonnen, vorzugsweise kugelförmig, Schwimmer oder Spieren jeweils mit waagerechten roten und grünen Streifen
Nicht kugelförmige Tonnen und Schwimmer sind mit einem kugelförmigen Toppzeichen mit waagerechten roten und grünen Streifen versehen.
Leuchttonne
Schwimmer
Spiere
Bei Nacht:
weißes Gleichtaktfeuer
Die Zeichen A.3 bezeichnen die Spaltung oder die Vereinigung der Fahrrinne und Gefahrenstellen in der Fahrrinne. Talfahrer wie Bergfahrer können diese Zeichen bei der Vorbeifahrt entweder an Backbord oder an Steuerbord lassen.
A.4 - (entfällt) -
A.5
Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der rechten Seite der Fahrrinne
(§ 7.05)
A.6
Leuchttonnen zur Kennzeichnung von Liegeplätzen auf der linken Seite der Fahrrinne
(§ 7.05)
B. Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne durch feste Schifffahrtszeichen
Kennzeichnung der Lage der Fahrrinne in Bezug auf die Ufer
B.1 Rechtes Ufer
Bei Tag:
rote quadratische Tafeln mit weißen waagerechten Streifen am oberen und unteren Rand
Bei Nacht:
rote Taktfeuer
Die Zeichen B.1 zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem rechten Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.
B.2 Linkes Ufer
Bei Tag:
auf der Spitze stehende quadratische Tafeln, deren obere Hälfte grün und deren untere Hälfte weiß ist
Bei Nacht:
grüne Taktfeuer
Die Zeichen B.2 zeigen die ungefähre Lage der Fahrrinne in Bezug auf das Ufer an und kennzeichnen mit den schwimmenden Schifffahrtszeichen die Stellen, an denen sich die Fahrrinne dem linken Ufer nähert; sie dienen auch als Orientierungspunkte.
Beispiel
Kennzeichnung von Übergängen
Zusätzlich zu den Zeichen B.1 und B.2 kann der Übergang der Fahrrinne von einem Ufer zum anderen durch eine besondere Bezeichnung angezeigt sein.
B.3 Rechtes Ufer
Bei Tag:
gelbe quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen
Bei Nacht:
gelbe Blitzfeuer mit Gruppen von zwei Blitzen, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel
Die Zeichen B.3 zeigen den Beginn und das Ende des Überganges der Fahrrinne vom rechten Ufer zum linken an.
B.4 Rechtes Ufer
Bei Tag:
gelbe, auf der Spitze stehende quadratische Tafeln mit einem schwarzen senkrechten Mittelstreifen
Bei Nacht:
Gelbe Blitzfeuer, gegebenenfalls mit begrenztem Öffnungswinkel
Die Zeichen B.4 zeigen den Beginn und das Ende des Überganges der Fahrrinne vom linken Ufer zum rechten an.
Beispiel
Einfache Angabe eines Überganges
Kennzeichnung von Übergängen mit Richtzeichen
Bei einem langen Übergang kann die Mitte der Fahrrinne durch Richtzeichen angezeigt sein. Ein solches Richtzeichen besteht aus zwei gleichen, hintereinander aufgestellten Zeichen (B.3 oder B.4), wobei das vordere Zeichen niedriger ist als das hintere; die Verbindungslinie zeigt die Mittellinie der Fahrrinne an.
B.5 Rechtes Ufer
Bei Tag:
zwei gelbe Tafeln B.3 (vordere und hintere Tafel)
vordere Tafel
hintere Tafel
Bei Nacht:
vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes Festfeuer
vorderes Feuer
hinteres Feuer
B.6 Linkes Ufer
Bei Tag:
zwei gelbe Tafeln B.4 (vordere und hintere Tafel)
vordere Tafel
hintere Tafel
Bei Nacht:
vorne gelbes Gleichtaktfeuer, dahinter gelbes Festfeuer
vorderes Feuer
hinteres Feuer
C. Bezeichnung von Gefahrenstellen und Schifffahrtshindernissen durch feste Schifffahrtszeichen
C.1 Gefahrenzeichen, rechtes Ufer
Bei Tag:
weißes Dreieck mit rotem Rand, Spitze unten
Die Zeichen C.1 zeigen Gefahrenstellen am rechten Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen.
C.2 Gefahrenzeichen, linkes Ufer
Bei Tag:
weißes Dreieck mit grünem Rand, Spitze oben
Die Zeichen C.2 zeigen Gefahrenstellen am linken Ufer oder in dessen Nähe an (Buhnen, Leitwerke); sie können auch bei Hochwasser überströmte, vorspringende Punkte bezeichnen.
C.3 Gefahrenzeichen, bei denen die Vorbeifahrt an beiden Seiten möglich ist
Bei Tag:
zwei weiße, dreieckige Tafeln, Spitzen zueinander, die obere mit rotem Rand, die untere mit grünem Rand
Bei Nacht:
weißes Gleichtaktfeuer
Die Zeichen C.3 können an Inselenden angebracht sein, an denen sich die Fahrrinne teilt sowie an Einmündungen von schiffbaren Kanälen und Nebenflüssen.
D. Zusätzliche Bezeichnung für die Radarschifffahrt
D.1 Bezeichnung der Brückenpfeiler
- Die Tonnen A.1 und A.2 können mit Radarreflektoren verwendet werden (ober- und unterhalb der Pfeiler angeordnet).
- Die Ausleger mit Radarreflektoren werden auf den Brückenpfeilern angebracht.
D.2 Bezeichnung der Freileitungen
- Feste Radarreflektoren, gegebenenfalls auf der Freileitung (auf dem Radarbild ergibt sich eine Punktreihe)
- Auf gelben Tonnen montierte Radarreflektoren, gegebenenfalls je zwei neben dem Ufer (auf dem Radarschirm zeigen die jeweils zwei Echos die Linie der Freileitung an).
Stand: 01. Juli 1993