Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlagen

Anlage 1
Unterscheidungsbuchstaben des Donauuferstaates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

Anlage 2
Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

Anlage 3
Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 4
Farbe und Lichter der Fahrzeuge

Anlage 5
Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge

Anlage 6
Schallzeichen

Anlage 7
Schifffahrtszeichen

Anlage 8
Bezeichnung der Wasserstraße

Anlage 9
Entzündbare Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.14 und 3.21, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.32 und 3.37 führen müssen

Anlage 10
Explosionsgefährliche Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.15 und 3.22, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.33 und 3.38 führen müssen

Anlage 11
Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind

Stand: 23. Dezember 2016