Anlagen
Anlage 1
Unterscheidungsbuchstaben des Donauuferstaates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2
Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen
Anlage 3
Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4
Farbe und Lichter der Fahrzeuge
Anlage 5
Stärke und Tragweite der Lichter der Fahrzeuge
Anlage 6
Schallzeichen
Anlage 7
Schifffahrtszeichen
Anlage 8
Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9
Entzündbare Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.14 und 3.21, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.32 und 3.37 führen müssen
Anlage 10
Explosionsgefährliche Güter, bei deren Beförderung die Fahrzeuge bei Nacht die Bezeichnung nach den §§ 3.15 und 3.22, bei Tag die Bezeichnung nach den §§ 3.33 und 3.38 führen müssen
Anlage 11
Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind
Stand: 23. Dezember 2016