Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen

Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig seine Antriebsmaschine benutzt, muss führen:

einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten.

Dieser Kegel muss möglichst hoch und an der Stelle gesetzt werden, an der er am besten sichtbar ist.

Stand: 01. Juli 1993