§ 3.30 Tagbezeichnung der Fahrzeuge unter Segel, die gleichzeitig ihre Antriebsmaschine benutzen
Ein Fahrzeug unter Segel, das gleichzeitig seine Antriebsmaschine benutzt, muss führen:
einen schwarzen Kegel mit der Spitze nach unten.
Dieser Kegel muss möglichst hoch und an der Stelle gesetzt werden, an der er am besten sichtbar ist.
Stand: 01. Juli 1993