§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden
Fahrzeuge der Überwachungsbehörden führen als Unterscheidungszeichen am Vorschiff an beiden Seiten des Schiffsrumpfes einen weißen Rhombus mit blauem Rand. Außerdem führen sie:
- bei Tag die Staatsflagge sowie einen weißen Wimpel mit dem vorgenannten Unterscheidungszeichen;
- bei Tag und Nacht, wenn es die Ausübung des Dienstes erfordert, ein blaues, von allen Seiten sichtbares Funkellicht.
Stand: 01. Juli 1993