Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt IV: Sonstige Zeichen

§ 3.43 Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.44 Hinweis auf das Verbot, zu rauchen und ungeschütztes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 3.45 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden

§ 3.46 Notzeichen

§ 3.47 Verbot des Stillliegens nebeneinander

§ 3.48 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.49 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

Stand: 01. Juli 1993