§ 13.04 Bebunkern von Fahrzeugen im Schleusenbereich Regensburg und an der Liegestelle Regenmündung
- Das Bebunkern eines Fahrzeugs ist im unteren Schleusenvorhafen der Schleuse Regensburg nur
- am linken Ufer
- in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
- mit Zustimmung der Schleusenbetriebsstelle
erlaubt,
- am linken Ufer
- Das Bebunkern eines Fahrzeugs ist an der Regenmündung im Streckenabschnitt von km 2379,19 bis km 2378,88 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr am rechten Ufer verboten.
Stand: 30. Mai 2018