Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

§ 13.04 Bebunkern von Fahrzeugen im Schleusenbereich Regensburg und an der Liegestelle Regenmündung

  1. Das Bebunkern eines Fahrzeugs ist im unteren Schleusenvorhafen der Schleuse Regensburg nur

    1. am linken Ufer

    2. in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und

    3. mit Zustimmung der Schleusenbetriebsstelle

      erlaubt,

  2. Das Bebunkern eines Fahrzeugs ist an der Regenmündung im Streckenabschnitt von km 2379,19 bis km 2378,88 in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr am rechten Ufer verboten.

Stand: 30. Mai 2018