Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt I: Fahrt in den Stauhaltungen Bad Abbach bis Straubing sowie Kachlet und Jochenstein

§ 13.01 Geregelte Begegnung

§ 13.02 Begegnungsverbot

§ 13.03 Stillliegen und Gebrauch bordeigener Aggregate beim Stillliegen im Schleusenbereich Regensburg an der Liegestelle Regenmündung

§ 13.04 Bebunkern von Fahrzeugen im Schleusenbereich Regensburg und an der Liegestelle Regenmündung

§ 13.05 Stillliegen und Gebrauch bordeigener Aggregate beim Stillliegen stromauf der Straßenbrücke Vilshofen

§ 13.06 Verbot des Befahrens der Fischruhezonen zwischen Friesheim (km 2362,25) und Kiefernholz (km 2359,05)

Stand: 30. Mai 2018