Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage 3 - Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten

Abschnitt A Arten der Befähigungsnachweise, Erwerb, Gültigkeitsdauer, Umtausch

Abschnitt B Prüfungsordnung, Durchführung der Prüfung

Abschnitt C Erteilung, Anerkennung und Ersatzausfertigung von Befähigungsnachweisen

Abschnitt D Entzug von Funkzeugnissen

Stand: 01. Januar 2003