Anlage 3 - Befähigungsnachweise für den mobilen Seefunkdienst und den mobilen Seefunkdienst über Satelliten
Abschnitt A Arten der Befähigungsnachweise, Erwerb, Gültigkeitsdauer, Umtausch
Abschnitt B Prüfungsordnung, Durchführung der Prüfung
Abschnitt C Erteilung, Anerkennung und Ersatzausfertigung von Befähigungsnachweisen
Abschnitt D Entzug von Funkzeugnissen
Stand: 01. Januar 2003