Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.2

Datum 01.08.2017

Hinweiszeichen E.5.2 - Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist, jpg-Datei (intern)