Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.6

Datum 01.08.2017

Hinweiszeichen E.5.6 - Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss, jpg-Datei (intern)