Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.9 DonauSchPV

Datum 01.08.2017

Hinweiszeichen E.5.9 DonauSchPV - Liegeplatz für Fahrzeuge mit Besatzung, die bei Tag den roten Kegel nach § 3.38 führen müssen, jpg-Datei (intern)