Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.5.9

Datum 01.08.2017

Hinweiszeichen E.5.9 - Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss, jpg-Datei (intern)