Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Hinweiszeichen E.6.1 RheinSchPV

Datum 01.08.2017

Hinweiszeichen E.6.1 RheinSchPV - Erlaubnis zur Benutzung von Ankerpfählen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, jpg-Datei (intern)