Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Muster-Rahmenlehrplan

Lehr-/Lernschwerpunkte:

1. Einführung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Überblick über Entstehung und Entwicklung der Gefahrgutvorschriften Vortrag
medienunterstützt
I1 
Internationale und nationale Organisationen wie

UNO--United Nations Organization, IMO, IAEA, UNECE, ZKR, ADN-Sicherheitsausschuss, UNECE/WP.15, OTIF, RID-Fachausschuss, GT
     
Internationale und nationale Regelwerke wie

UN-Modellvorschriften, ADR, RID, ADR-AusnV (Multilaterale Vereinbarungen), RID-AusnV (Multilaterale Sondervereinbarungen), IMDG-Code, ADN, ICAO-TI--International Civil Aviation Organization Technical Instructions, EU-Richtlinien, Gesetz zum ADR, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, GGKontrollV, GbV, GGKostV, RSEB, Technische Richtlinien, ODV
    Insbesondere EU-Richtlinie 2008/68/EG

(in der jeweils aktuellen Fassung)

2. Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
GGBefG
Überblick über die §§ 1 - 12
 Vortrag
medienunterstützt
IV2 
§ 1 Geltungsbereich     
§ 2 Begriffsbestimmungen    § 2 Begriffsbestimmungen:
vertieft behandeln (siehe amtliche Begründung)
§ 3 Ermächtigungen     
§ 5 Zuständigkeiten     
§ 6 Allgemeine Ausnahmen     
§ 7 Sofortmaßnahmen    zu § 7 ggf. aktuelle SofortmaßnahmeVO nennen
§ 8 Maßnahmen der zuständigen Behörden
(Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisung von Gefahrguttransporten)
    §§ 8 und 9:
Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB)
Länderzuständigkeiten, GüKG--Güterkraftverkehrsgesetz
§ 9 Überwachung    §§ 8 und 9:
Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB)
§ 9a Amtshilfe und Datenschutz     
§ 10 Ordnungswidrigkeiten    § 10 Ordnungswidrigkeiten:
  1. eigenständige Bußgeldnormen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 5
  2. Zusammenhang mit §§ 4, 17 - 35a und 37 GGVSEB
  3. Hinweis auf Verjährungsfrist
§ 11 Strafvorschriften    Konkurrenz § 11 GGBefG zum § 328 StGB ansprechen
§ 12 Kosten    GGKostV

3. Bestimmungen der GGVSEB

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
GGVSEB mit Hinweis auf Erläuterungen in der RSEB
Überblick über §§ 1 bis 38 sowie Anlagen 2 und 3
 VortragIV5 
§ 1 Geltungsbereich    § 1 als Bindeglied zwischen GGBefG und Gesetz zum ADR/COTIF im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen darstellen
§ 2 Begriffsbestimmungen   § 2 Begriffsbestimmungen können ggf. in dem Schwerpunkt "Begriffsbestimmungen und Definitionen" zusammen mit den Begriffsbestimmungen des GGBefG und des ADR/RID behandelt werden.
§ 3 Zulassung zur Beförderung     
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten    Hinweis auf § 37
§ 5 Ausnahmen    Hinweis auf § 5 Absatz 7
(Zuständigkeit zum Erlass von Ausnahmen für andere Ressorts)
§§ 6 - 16 Zuständigkeiten     
§§ 17 - 34a Pflichten    vertiefte Behandlung unter Verantwortlichkeiten
§ 35 Verlagerung    Zu § 35 ff (Überblick) und Hinweis auf § 37
eingangs nur Hinweis: § 35 ff sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden
§ 35a Fahrweg im StraßenverkehrZu § 35 ff (Überblick) und Hinweis auf § 37
eingangs nur Hinweis: § 35 ff sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden
§ 35b Gefährliche Güter, für deren Beförderung die §§ 35 und 35a geltenZu § 35 ff (Überblick) und Hinweis auf § 37
eingangs nur Hinweis: § 35 ff sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden
§ 35c Ausnahmen zu den §§ 35 und 35aZu § 35 ff (Überblick) und Hinweis auf § 37
eingangs nur Hinweis: § 35 ff sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden
§ 36 Prüffrist für FeuerlöschgeräteS    
§ 36a Beförderung gefährlicher Güter als behördliche Asservate
§ 36b Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe§ 36b in Verbindung mit Anlage 3 soll beim Lernschwerpunkt 13 (Beförderung in loser Schüttung) vertieft werden
vertiefte Behandlung der Verantwortlichkeiten
§ 37 Ordnungswidrigkeiten    Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog)
§ 38 Übergangsbestimmungen     
Anlage 2
Anwendbarkeit der Anlagen im nationalen/internationalen Verkehr
    zu Anlage 2 (Überblick)
materielle Einzelregelungen der Anlage 2 sind bei den speziellen Themenbereichen des ADR/RID jeweils anzusprechen
Anlage 3
Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR/RID
Vertiefung beim Lernschwerpunkt 13 (Beförderung in loser Schüttung)

4. Bestimmungen des Gesetzes zum ADR

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)SVortrag
medienunterstützt
IV1Artikel des Übereinkommens kurz besprechen und Bezug zu entsprechenden Bestimmungen des GGBefG herstellen

Hinweis auf die Möglichkeit von Multilateralen Vereinbarungen geben (Artikel 4 Nummer 3 des Übereinkommens)
Artikel 2 des Gesetzes zum ADR als Schnittstelle zur GGVSEB

4. Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Anhang B (CIM)

Anhang C (RID)

Gesetz zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
EVortrag
medienunterstützt
IV 

Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)

CIM:
Artikel 6 Beförderungsvertrag
Artikel 7 Inhalt des Frachtbriefes

5. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) / Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise

Aufbau und Systematik

Überblick über die
Teile 1 bis 9 ADR und Teile 1 bis 7 RID

 VortragIII2Systematik und Gliederung der einzelnen Teile darstellen

Inhaltsverzeichnis als Hilfsmittel verwenden

Beförderungsvorgang vom Absender bis zum Empfänger (Teile 1 bis 9) darstellen

Systematik der Tabelle A
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
     
Teil 2
Klassifizierung
     
Teil 3
Verzeichnis der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen
     
Teil 4
Vorschriften für die Verwendung von Verpackungen und Tanks
     
Teil 5
Vorschriften für den Versand
     
Teil 6
Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen, Tanks und Schüttgut-Container
    (nur "S": Auf Besonderheiten des Kapitels 6.12 (MEMU) eingehen)

2010/35/EU (TPED--Transportable Pressure Equipment Directive) und ODV
Teil 7
Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung
     
Teil 8
Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation
S    
Teil 9
Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge
S    

6. Gefahreneigenschaften und Klassifizierung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Teil 2 ADR/RID - Klassifizierung Experimentalvortrag
AV-Medien
Video Gefahrgutversuche zur Klasseneinteilung
II4 
Kapitel 2.1 - Allgemeine Vorschriften
  • Einteilung in Klassen 1 bis 9
  • Grundsätze der Klassifizierung
  • Anwendung der Tabelle der überwiegenden Gefahr (Unterabschnitt 2.1.3.10)
  • Zuordnung von Proben, Klassifizierung von Gegenständen als Gegenstände, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g. und Klassifizierung von Altverpackungen, leer, ungereinigt (Abschnitte 2.1.4 bis 2.1.6)
    Sicherheitsdatenblatt vorstellen
Kapitel 2.2 - Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
  • Kriterien der einzelnen Klassen (Eigenschaften und Klassifizierungscodes)
  • Unterklassen (Klasse 1)
  • Klassifizierungsdokumentation (Klasse 1)
  • nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
  • Verzeichnis der Sammeleintragungen (Entscheidungsbäume)
    Klassifizierungscode für die Anwendung erläutern

7. Relevante Begriffsbestimmungen, Maßeinheiten und Abkürzungen

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Kapitel 1.2 ADR/RID
§ 2 GGVSEB
 VortragII1nationale Unterschiede zu § 2 GGVSEB darstellen

8. Allgemeine Sicherheitspflichten/Sicherheitsvorsorge, Sicherung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Abschnitt 1.4.1 ADR/RID
§ 4 GGVSEB
Kapitel 1.10 ADR/RID Vorschriften für die Sicherung
 VortragII1Leitfaden der Verbände beachten (siehe RSEB zu Abschnit 1.10.3)

9. Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Abschnitt 8.1.2 ADR Vortrag
Gruppenarbeit
IV8 
Relevante Papiere
(GGVSEB/ADR/RID)
 Präsentation von Musterpapieren   
Beförderungspapier
(Abschnitt 5.4.1 ADR/RID)
     Hinweis auf § 36a GGVSEB
Schriftliche Weisungen
(Abschnitt 5.4.3 ADR/RID)
Dokumente mit Angaben über begaste Güterbeförderungseinheiten
(Unterabschnitt 5.5.2.4 ADR/RID)
     
Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen/Wagen oder Containern, die Trockeneis oder zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten haben und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden
(Unterabschnitt 5.5.3.7 ADR/RID)
     
ADR-Schulungsbescheinigung
(Abschnitt 8.2.1 ADR)
S    
Lichtbildausweis
(Abschnitt 8.1.2 und Kapitel 1.10)
     
Zulassungsbescheinigung
(Abschnitt 9.1.1/9.1.2 ADR)
S    

Verlagerung und Fahrweg im Straßenverkehr
(§§ 35 und 35a GGVSEB)

  • Fahrwegbestimmung
  • Bescheinigung EBA/GDWS
S   Hinweis auf Eintragung im Beförderungspapier nach § 35 Absatz 2 Satz 2 GGVSEB
Ausnahmen
(§ 5 GGVSEB, GGAV)
     
Zeitweilige Abweichungen
(Kapitel 1.5 ADR/RID)
     

Transportgenehmigung ADR/RID
(Absatz 5.4.1.2.1 c., 5.4.1.2.3.3, 2.2.41.1.13, 2.2.52.1.8)

  • Sonstige Unterlagen
    Überblick über die nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Unterlagen z. B. Abfallbegleitschein, Sprengstoffbefähigungsschein (siehe auch RSEB)

10. Beförderungspapiere

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
  • Versandstücke
  • Lose Schüttung
  • Tanks
 Vortrag
Bilder
II1Begriffsbestimmungen erläutern

Unterschiede und Gemeinsamkeiten der materiellen Einzelfallregelungen bei der jeweiligen Beförderungsart vertiefen (z. B. Abgrenzung IBC - Tankcontainer: Anwendbarkeit 1.1.3.6, Schulungsbescheinigung)

11. Beförderung in Versandstücken

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1

Inhalte der Tabelle A

Spalten 4, 7 bis 9b im Zusammenhang mit Versandstücken

Spalte 6 - Sondervorschriften in Kapitel 3.3 im Zusammenhang mit Verpackungen
 Vortrag
Gruppenarbeit

Einzelne Verpackungen anhand von Mustern/Bildern zeigen
IV20auf Besonderheiten der Klassen 1 und 7 nur hinweisen
Kapitel 4.1
Verwendungsvorschriften
    
Allgemeine Grundsätze für Verpackungen in Abschnitt 4.1.1 bis 4.1.3     
Spalten 8 und 9a - System der Verpackungsanweisungen in Abschnitt 4.1.4     
Sondervorschriften in Abschnitt 4.1.5 bis 4.1.9     
Spalte 9b - Sondervorschriften für die Zusammenpackung in Abschnitt 4.1.10     
Kapitel 6.1 bis 6.6
Bau- und Prüfvorschriften
 Video  Zuständige Behörden gemäß §§ 6 - 16 GGVSEB benennen

Codierung erläutern

auf Prüfbericht hinweisen
Kapitel 5.1
Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut
    Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen bei Behandlung von Kapitel 5.2 erläutern
Kapitel 5.2
Kennzeichnung und Bezettelung
 Video
Bilder
  Hinweis auf Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen (Unterabschnitt 5.1.2.1)
Zusätzliche Vorschriften in Unterabschnitt 5.2.1.5 bis 5.2.1.10 und Absatz 5.2.2.1.9 bis 5.2.2.1.12
Spalte 6 i. V. m. SV nach Kapitel 3.3 für Kennzeichnung durch Gefahrzettel
     
Kapitel 5.3
Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Tafeln und Kennzeichen an Containern, Fahrzeugen und Wagen
    Besonderheiten der Wechselbehälter erläutern (nur für "S")
Kapitel 5.4
Dokumentation
    Inhalt des Abschnitts "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen
Kapitel 5.5
Sondervorschriften
  • für begaste Güterbeförderungseinheiten
  • für die Beförderung von Trockeneis (UN 1845) und für Versandstücke, Fahrzeuge/Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können
  • für gefährliche Güter in Geräten, die während der Beförderung verwendet werden oder für eine Verwendung während der Beförderung bestimmt sind und die an Versandstücken, Umverpackungen, Containern oder Ladeabteilen angebracht sind oder in diese eingesetzt sind
     
Kapitel 7.1
Allgemeine Vorschriften
 Gruppenarbeit  nur allgemeine Hinweise zu Teil 7

CSC-Übereinkommen erläutern
Abschnitt 7.1.7
Besondere Vorschriften für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1, organischer Peroxide der Klasse 5.2 und anderer Stoffe (als selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide), die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden
Kapitel 7.2
Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken
     
Kapitel 7.5
Vorschriften für die Be- und Entladung und für die Handhabung
    Empfehlung: das Thema "Ladungssicherung" in einem besonderen Seminar vertiefen

Besonderheiten im Eisenbahnverkehr beachten (Schutzabstände)
Kapitel 7.6
Vorschriften für den Versand als Expressgut
E   i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.2 RID
Kapitel 7.7
Huckepackverkehr in gemischten Zügen (kombinierter Personen- und Güterverkehr)
E   i. V. m. Unterabschnitt 1.1.4.4 RID
Kapitel 8.1
Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät
S   auf nationale Regelungen in Anlage 2 zur GGVSEB hinweisen: Überwachung der Fahrzeuge und Container
Kapitel 8.2
Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung
S    
Kapitel 8.3
Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften
S    
Kapitel 8.4
Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge
S    
Kapitel 8.5
Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter
S    
Kapitel 8.6
Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
S    
Teil 9 ADR - Vorschriften für den Bau und die Zulassung der FahrzeugeS   auf Besonderheiten für die Klassen 4.1 und 5.2 hinweisen

Kapitel 7.2 und 7.5 bei Kapitel 9.3 und 9.6 erläutern
Kapitel 9.1
Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
S    
Kapitel 9.2
Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen
S    
Kapitel 9.3
Ergänzende Vorschriften für EX/II-/EX/III-Fahrzeuge
S    
Kapitel 9.4
Ergänzende Vorschriften der Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge
S    
Kapitel 9.6
Ergänzende Vorschriften für vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge zur Beförderung von Stoffen unter Temperaturkontrolle
S    

12. Beförderung in Tanks

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 Darstellung der Tankbauarten anhand von AV-Medien
Vortrag
Einzel-/Gruppenarbeit
IV12Unterscheidungsmerkmale zwischen Tankcontainer und ortsbeweglichem Tank sowie die Abgrenzung zu IBC darstellen
Kapitel 4.2 bis 4.5
Verwendungsvorschriften für Tanks

Inhalte der Tabelle A Spalten 10 bis 14
    

Abgrenzung zu MEMU (Kapitel 4.7)

Anwendung der Tankcodierung und der Tankhierarchie vertieft darstellen

Zusammenhänge mit den Sondervorschriften erläutern

Beförderungsverbot für Tankcontainer bzw. Tanks gemäß Unterabschnitt 4.3.3.6 ADR/RID

im Eisenbahnverkehr besonders beachten:

  • Füllungsgrad berechnen (Unterabschnitt 4.3.2.2)
  • Betrieb (Unterabschnitt 4.3.2.3)
  • Kontrollvorschriften für Flüssiggas-Kesselwagen (Unterabschnitt 4.3.3.4)
  • Bestimmung der Haltezeit (Unterabschnitt 4.3.3.5)
Kapitel 6.7 bis 6.13
Bau- und Prüfvorschriften
    Zuständige Behörden gemäß GGVSEB benennen

Schwerpunkte:
  • Ausrüstung (Unterabschnitt 6.8.2.2)
  • Prüfungen (Unterabschnitt 6.8.2.4)
  • Kennzeichnung (Unterabschnitt 6.8.2.5)
  • Sondervorschriften (Abschnitt 6.8.4)
  • Besonderheiten Klasse 2 (Abschnitt 6.8.3)
  • Besonderheiten Kapitel 6.7

Besonderheiten Saug-Druck-Tanks (Kapitel 6.10 i. V. m. GGAV Nummer 22 (S, E)) darstellen

Kapitel 6.9 und 6.13 nur im Überblick darstellen

Kapitel 5.1
Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut
     
Kapitel 5.3
Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Tafeln und Kennzeichen an Tanks, Fahrzeugen/Wagen und Containern
    Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen
Kapitel 5.4
Dokumentation
    Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen

Inhalt des Abschnitts "relevante Begleitpapiere" wiederholen
Kapitel 7.1
Allgemeine Vorschriften
    nur allgemeine Hinweise zu Teil 7
Abschnitt 7.1.7
Besondere Vorschriften für die Beförderung selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse 4.1, organischer Peroxide der Klasse 5.2 und anderer Stoffe (als selbstzersetzliche Stoffe und organische Peroxide), die durch Temperaturkontrolle stabilisiert werden
Umfassende Besprechung bei der Beförderung in Versandstücken; hier Hinweis auf die bei der Beförderung in Tanks betroffenen UN-Nummern
Kapitel 7.4
Vorschriften für die Beförderung in Tanks (Spalte 14)
S    
Kapitel 7.5
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung
    die relevanten Regelungen darstellen (Abschnitt 7.5.1, Unterabschnitt 7.5.5.3, Abschnitt 7.5.10)
Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der BeförderungSAnlage 2 GGVSEB
Kapitel 8.1
Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät
S   Anlage 2 GGVSEB
Kapitel 8.2
Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung
S    
Kapitel 8.3
Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften
S    
Kapitel 8.4
Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge
S    Anlage 2 GGVSEB
Kapitel 8.5
Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter
S   
Kapitel 8.6
Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
S    
Kapitel 9.1
Allgemeine Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
S    
Kapitel 9.2
Vorschriften für den Bau von Fahrzeugen
S   Anwendung aller Tank- und Fahrzeugvorschriften (Teil 9)
Kapitel 9.7
Ergänzende Vorschriften für Tankfahrzeuge
S    

13. Beförderung in loser Schüttung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1.2.1 Fahrzeuge anhand von AV-Medien zeigen
Vortrag
Einzel-/Gruppenarbeit
IV8für die Anwendung der Tankvorschriften, Regelungen in der RSEB erläutern

Verknüpfung zu Kapitel 7.3 herstellen
Inhalte der Tabelle A Spalten 10 und 17 im Zusammenhang mit Beförderung in loser Schüttung (Kapitel 7.3)S   Abgrenzung von Beförderung in loser Schüttung (Tabelle A Spalte 17) zu Beförderung fester Stoffe in Tanks (Tabelle A Spalte 14) nach Kapitel 4.3 und 6.8
Kapitel 5.1
Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut
     
Kapitel 5.3
Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Tafeln und Kennzeichen an Containern, Fahrzeugen und Wagen für die Beförderung in loser Schüttung
     
Kapitel 5.4
Dokumentation
    Besonderheiten im Eisenbahnverkehr darstellen

Inhalt des Abschnitts "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen
Kapitel 6.11
Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Schüttgut-Containern
     
Kapitel 7.1
Allgemeine Vorschriften
    nur allgemeine Hinweise zu Teil 7

Hinweis: CSC Übereinkommen erläutern
Kapitel 7.3
Beförderung in loser Schüttung
    

Sondervorschriften VC--vrac, französisch für lose Schüttung und AP--Additional Provision

Vertiefung § 36b in Verbindung mit Anlage 3 GGVSEB

Kapitel 7.5
Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung
     
Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der BeförderungSAnlage 2 GGVSEB
Hinweis auf § 36 GGVSEB
Kapitel 8.1
Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät
S   Anlage 2 GGVSEB
Hinweis auf § 36 GGVSEB
Kapitel 8.2
Vorschriften für die Schulung der Fahrzeugbesatzung
S    
Kapitel 8.3
Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften
S   Anlage 2 GGVSEB
Kapitel 8.4
Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge
S   Anlage 2 GGVSEB
Kapitel 8.5
Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter
S    
Kapitel 8.6
Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern
S    
Kapitel 9.1
Allgemeine Vorschriften und Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen
S    
Kapitel 9.2
Vorschriften für den Bau von Basisfahrzeugen
S   bei Abschnitt 9.2.1 Satz 2 ansprechen
Kapitel 9.5
Herstellung von Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge
S    

14. Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Beförderung in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt  IV1
Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs     
Unterabschnitt 1.1.4.4
Huckepackverkehr
E    
Unterabschnitt 1.1.4.7
Wiederbefüllbare Druckgefäße, die vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika zugelassen wurden

15. Freistellungen

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
ADR/RID Teil 1 Vortrag, Gruppenarbeit
erarbeitender Unterricht
IV8Freistellungen mit der Anwendung des Gefahrgutrechts verknüpfen
Unterabschnitt 1.1.3.1
Art der Beförderungsdurchführung
    Bemerkungen (z. B. Absatz 2.2.62.1.1) beachten
Unterabschnitt 1.1.3.2
Beförderung von Gasen
     
Unterabschnitt 1.1.3.3
Beförderung von flüssigen Brennstoffen
     
Unterabschnitt 1.1.3.4
Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
     
Kapitel 3.3
Sondervorschriften
    Konkurrenzen zu Freistellungen ansprechen
Kapitel 3.4
Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
     
Kapitel 3.5
Beförderung von in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern
     
Unterabschnitt 1.1.3.5
Ungereinigte leere Verpackungen
     
Unterabschnitt 1.1.3.6
Mengen je Beförderungseinheit
     
Unterabschnitt 1.1.3.7
Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von Einrichtungen zur Speicherung und Erzeugung elektrischer Energie
    u. a. für Lithiumbatterien
Unterabschnitt 1.1.3.8
Anwendung der Freistellung bei Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen
    i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.3 RID
Unterabschnitt 1.1.3.9
Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden
     
Unterabschnitt 1.1.3.10
Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Güter enthalten
     

16. Übergangsvorschriften

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Kapitel 1.6
Anwendung von Übergangsvorschriften
 Vortrag, Gruppenarbeit
erarbeitender Unterricht
IV1Abschnitt 1.6.1
Verschiedene Übergangsvorschriften

Abschnitt 1.6.2
Druckgefäße, Gefäße Klasse 2

Abschnitt 1.6.3
Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge (ADR)

Abschnitt 1.6.3
Kesselwagen, Batteriewagen (RID)

Abschnitt 1.6.4
Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC

Abschnitt 1.6.5
Fahrzeuge

Hier erfolgt nur ein zusammenfassender Überblick;
Die ausführliche Behandlung der einzelnen Übergangsvorschriften erfolgt jeweils beim entsprechenden Einzelthema.

17. Ausnahmen

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Überblick über die Ausnahmen vom Gefahrgutrecht VortragIV4 
Artikel 6 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland    
GGBefG § 6 Allgemeine Ausnahmen
GGVSEB § 5 Ausnahmen
     
ADR/RID Abschnitt 1.5.1 Zeitweilige Abweichungen    Abschluss von Multilateralen Vereinbarungen/Sondervereinbarungen
Hinweis auf § 5 Absatz 9 GGVSEB
GGAV     

18. RSEB und sonstige Vollzugshinweise

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
    1Einzelregelungen der RSEB und der sonstigen Vollzugshinweise bei den materiellen Einzelthemen behandeln

19. Sicherheitsberater/Gefahrgutbeauftragter

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Abschnitt 1.8.3 ADR/RID
GbV
 VortragII3Aufnahme der Vorgaben der EG-Richtlinie zur Kontrolle auf der Straße und in den Unternehmen (gilt auch für die Schiene)

Befreiungen von der GbV

Stellung des Gefahrgutbeauftragten im Betrieb / im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden

20. Unterweisung von Personen/Schulungsverpflichtung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Kapitel 1.3 ADR/RID  II1 

 21. Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Abschnitt 1.8.6 und 1.8.7 ADR/RID  II12010/35/EU (TPED) und ODV

Eventuell Abschnitt 1.8.8 ADR/RID

22. Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Kapitel 1.2 ADR/RID
  • Kapitel 1.4 ADR/RID
  • § 9 GGBefG
  • § 10 GGBefG
  • § 4 GGVSEB
  • §§ 17 - 35a GGVSEB
  • § 37 GGVSEB

Amtshilfe nach Abschnitt 1.8.2 ADR/RID

  • § 8 GbV
angrenzende Rechtsbereiche
 Vortrag
Gruppenarbeit
IV4Pflichten werden bei den Einzelthemen behandelt

die Verantwortlichkeiten (Sicherheitspflichten) werden definiert mit dem Ziel, einen reibungsloseren Verkehr und schnellere behördliche Kontrollen vor Ort durchzuführen

Verantwortlichkeiten = Normadressaten

Unfallberichte gemäß Abschnitt 1.8.5 ADR/RID

Haftungs-/Vertrags-/Speditionsrecht
z. B. StVO, StVZO, AEG/EBO--Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

§ 12a StVO

HGB

§§ 9, 14, 130 OWiG

§§ 324 ff StGB (Straftaten gegen die Umwelt)

23. Kontrollablauf

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
Zuständigkeiten
Eingriffsgrundlagen
Verantwortlichkeiten
  IV5

länder- und behördenabhängig

§ 4 GGVSEB

§§ 17 - 34, Hinweis auf § 35 ff

  • Eigensicherung/Arbeitsschutz
  • Anwendung von Prüfkatalogen und Checklisten
  • Erfassung der Kontrolldaten
  • Bewertung von Verstößen
  • Sicherungs-/Gefahrenabwehrmaßnahmen
    Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)

Einstufung in Gefahrenkategorien
Durchführung spezifischer Schwerpunktkontrollen     
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Straftaten
Ermittlung und Sachbearbeitung
    §§ 17 - 35a und § 37

Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog)

länder- und behördenabhängig
Gefahrgutproben
Prävention
Kostenerhebung
    z. B. GGKostV
Aufbau und Durchführung einer Kontrolle     

24. Praktische Ausbildungskontrolle

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
    7spezielle Ausrüstung und Kleidung

25. Lernzielkontrolle

Lehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
    2 

Summe Unterrichtseinheiten: 104

Stand: 29. August 2023