Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt 1 - Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

§ 2 Dauer der Berufsausbildung

§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan

§ 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild

§ 5 Ausbildungsplan

Stand: 01. August 2022