Verordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin (Binnenschifferausbildungsverordnung - BinSchAusbV) *)
vom 02. März 2022 (BGBl. I Seite 257)
Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Mai 2020 (BGBl. I Seite 920) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I Seite 3165) und dem Organisationserlass vom 08. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5176) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Binnenschifferausbildungsverordnung (BinSchAusbV)
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung (§ 1 bis § 5)
Abschnitt 2 Abschlussprüfung (§ 6 bis § 16)
Abschnitt 3 Schlussvorschriften (§ 17 bis § 18)
Download Binnenschifferausbildungsverordnung (BinSchAusbV)
*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.
Stand: 01. August 2022