Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Anlage - Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin

(zu § 3 Absatz 1)

Abschnitt A:
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt B:
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Abschnitt C:
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt

Stand: 01. August 2022