Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt

1. Frachtschifffahrt

Berufsbildpositionen

1. Be- und Entladen von Fahrzeugen (§ 4 Absatz 4 Nummer 1)

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZusätzliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 24. Monat
Zusätzliche Richtwerte
in Wochen im
25. bis 36. Monat
  1. technische Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit Digitalisierung und Nachhaltigkeit, verfolgen und Auswirkungen auf Arbeitsabläufe auf Fahrzeugen ableiten sowie dabei Vor- und Nachteile feststellen
  2. bei der Einführung technischer Systeme und Funktionen auf Fahrzeugen mitwirken
  3. im nationalen und grenzüberschreitenden Güterverkehr in einer Fremdsprache kommunizieren
  4. Abladetiefe zum sicheren Befahren einer Wasserstraße berechnen, dabei Informationen über aktuelle Wasserstraßenpegel und von Wasserstraßeninformationssystemen berücksichtigen, mit der Schiffsführung abstimmen und Abladetiefe beim Beladen überwachen und kontrollieren
  5. von der Schiffsführung übertragene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erstellen von Stauplänen erfassen und umsetzen
  6. Ladung während des Transports unter Berücksichtigung des Ladungsverhaltens von Anlagegütern, Flüssigkeiten oder Gasen überwachen
26

2. Personenschifffahrt

Berufsbildpositionen

1. Befördern von Personen (§ 4 Absatz 4 Nummer 2)

Fertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZusätzliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 24. Monat
Zusätzliche Richtwerte
in Wochen im
25. bis 36. Monat
  1. Sicherheitsanweisungen umsetzen
  2. zum Schutz und zur Sicherheit von Fahrgästen erforderliche Maßnahmen im Allgemeinen sowie in Notfällen ergreifen
  3. Hilfe leisten und Anweisungen erteilen, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere mit Behinderungen, sicher einschiffen und ausschiffen sowie mit dem Schiff reisen können
  4. mit Fahrgästen auch in einer Fremdsprache kommunizieren, insbesondere über sicherheitsrelevante Themen
  5. Fahrgästen in Bezug auf Fahrgastrechte Hilfe leisten
  6. Einsatz von Rettungsmitteln organisieren
26

Stand: 01. August 2022