Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel VII - Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters, des Ladungsempfängers und des Betreibers der Umschlagsanlage

Artikel 7.01 Bescheinigung der Annahme

Artikel 7.02 Bereitstellung des Fahrzeuges

Artikel 7.03 Beladen und Entladen

Artikel 7.04 Ablieferung des Fahrzeuges

Artikel 7.05 Ladungsrückstände, Waschwasser und Entgasung

Artikel 7.06 Kosten

Artikel 7.07 Vereinbarung zwischen dem Befrachter und dem Ladungsempfänger

Artikel 7.08 Übergang der Rechte und Verpflichtungen des Befrachters oder des Ladungsempfängers auf den Betreiber der Umschlagsanlage

Artikel 7.09 Beförderungspapiere

Stand: 01. Oktober 2024