Kapitel VII - Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters, des Ladungsempfängers und des Betreibers der Umschlagsanlage
Artikel 7.01 Bescheinigung der Annahme
Artikel 7.02 Bereitstellung des Fahrzeuges
Artikel 7.03 Beladen und Entladen
Artikel 7.04 Ablieferung des Fahrzeuges
Artikel 7.05 Ladungsrückstände, Waschwasser und Entgasung
Artikel 7.06 Kosten
Artikel 7.07 Vereinbarung zwischen dem Befrachter und dem Ladungsempfänger
Artikel 7.08 Übergang der Rechte und Verpflichtungen des Befrachters oder des Ladungsempfängers auf den Betreiber der Umschlagsanlage
Artikel 7.09 Beförderungspapiere
Stand: 01. Oktober 2024