Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel VII - Verpflichtungen des Frachtführers, des Befrachters, des Ladungsempfängers und des Betreibers der Umschlagsanlage

Artikel 7.01 Bescheinigung der Annahme

Artikel 7.02 Bereitstellung des Fahrzeugs

Artikel 7.03 Beladen und Entladen

Artikel 7.04 Ablieferung des Fahrzeugs

Artikel 7.05 Ladungsrückstände und Waschwasser

Artikel 7.06 Kosten

Artikel 7.07 Vereinbarung zwischen dem Befrachter und dem Ladungsempfänger

Artikel 7.08 Übergang der Rechte und Verpflichtungen des Befrachters oder des Ladungsempfängers auf den Betreiber der Umschlagsanlage

Artikel 7.09 Beförderungspapiere

Stand: 19. Dezember 2003