Kapitel 25 - Saale und Saale-Leipzig-Kanal
§ 25.01 Anwendungsbereich
§ 25.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
§ 25.03 Zusammenstellung der Verbände
§ 25.04 Fahrgeschwindigkeit
§ 25.05 Bergfahrt
§ 25.06 Begegnen
§ 25.07 Überholen
§ 25.08 Wenden
§ 25.09 Ankern
§ 25.10 Stillliegen
§ 25.11 Schifffahrt bei Hochwasser
§ 25.12 Schifffahrt bei Eis
§ 25.13 Nachtschifffahrt
§ 25.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern
§ 25.15 Meldepflicht
§ 25.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen
§ 25.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten
§ 25.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken
§ 25.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen
§ 25.20 Segeln
§ 25.21 Bezeichnung der Fahrzeuge
§ 25.22 Regelungen über den Verkehr
§ 25.23 Regelungen zum Sprechfunk
§ 25.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
§ 25.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen
§ 25.26 Schutz der Kanäle und Anlagen
§ 25.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt
§ 25.28 Benutzung der Wasserstraßen
§ 25.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
Stand: 01. Februar 2012