Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt

Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen

§ 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen

§ 7.02 Liegeverbot

§ 7.03 Ankern und Benutzung von Stelzen oder Ankerpfählen

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegestellen

§ 7.06 Besondere Liegestellen

§ 7.07 Mindestabstände bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen

§ 7.08 Wache und Aufsicht

Stand: 28. März 2014