Erster Teil - Gemeinsame Vorschriften
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§ 1 bis § 8)
Zweiter Abschnitt Benutzung der Liegeplätze (§ 9 bis § 18)
Dritter Abschnitt Benutzung von Hafenanlagen (§ 19 bis § 22)
Vierter Abschnitt Schiffsverkehr im Hafen (§ 23)
Fünfter Abschnitt Sicherheitsvorschriften (§ 24 bis § 28)
Stand: 13. März 1983